Tanzverbot in der Diskussion

Stuttgart.  Ist das Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen noch zeitgemäß? Die Jungen Liberalen verlangen die Abschaffung, auch die Hotels und Gaststätten. Kirchen und die CDU im Land wollen am Verbot festhalten.

Das seit den Gründungsjahren von Baden-Württemberg geltende Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen ist zum politischen Zankapfel geworden. Es gehört aus Sicht der Jungen Liberalen (Julis) schleunigst aufgehoben. "Die Regelung ist überholt und nicht mehr zeitgemäß. Sie bereitet vor allem Diskotheken Probleme", sagte der Julis-Landesvorsitzende Jens Brandenburg auf Anfrage.

Bei der CDU im Landtag und bei den Kirchen beißt der FDP-Nachwuchs damit auf Granit. "Es gibt keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern", betonte Fraktionschef Peter Hauk. Auch im Staatsministerium heißt es: "Es gibt keinerlei Überlegungen, an dem Feiertagsgesetz etwas zu ändern."

Der Sprecher des Erzbistums Freiburg, Robert Eberle, erklärte: "Es gibt viele gute Gründe, den Ausverkauf der Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und tragen, zu verhindern. Den Menschen und dem, was unser Leben als Mensch auszeichnet, wäre mit Diskofieber am Karfreitag sicher nicht gedient." Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will vor allem das Tanzverbot am Wochenende an die verkürzte Sperrzeit angepasst sehen. Derzeit dürfen die etwa 600 Diskotheken im Südwesten am Sonntagfrüh zwar bis 5 Uhr morgens geöffnet sein, müssen aber um 3 Uhr ihren Gästen das Tanzen verbieten. "Das empfinden wir als bürokratisch und unzeitgemäß", sagte ein Sprecher des Dehoga Baden-Württemberg.

Dem FDP-Nachwuchs ist vor allem das Tanzverbot an den Feiertagen ein Dorn im Auge. Denn es beginnt schon in der Nacht vor dem jeweiligen Feiertag. Zudem gelten unterschiedliche Zeiten, und vor manchen Tagen werde auch weniger streng darauf geachtet. "Es kann aber nicht sein, dass sich die Diskothekenbesitzer dem Wohlwollen der Polizei ausliefern", meinte Brandenburg.

Er sieht im Festhalten am Tanzverbot eine "Verbieteritis", der sich der Koalitionspartner CDU gerne hingebe: "Das ist ein Symbolverbot, um bestimmte Wählerschichten zufriedenzustellen." Einen Konflikt zwischen den Interessen jugendlicher Diskobesucher und dem Ruhebedürfnis von Gläubigen kann Brandenburg nicht erkennen: "Die meisten großen Diskotheken liegen ohnehin außerhalb und weitab von einer Kirche."

Für diese Haltung gibt es auf kirchlicher Seite kein Verständnis, wie Eberle deutlich machte: "Es geht hier nicht nur um das Ruhebedürfnis von Gläubigen, sondern um den Schutz der Gesellschaft vor pausenfreier Besinnungslosigkeit." Immer wieder forderten Interessengruppen aus ihrem jeweiligen Blickwinkel Änderungen, kritisierte ein Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: "Individuelle Regelungen sind aber nicht möglich." Deshalb müsse das Feiertagsgesetz erhalten bleiben. "Es geht um eine generelle Vorschrift, die die Ruhe dieser Tage schützt." Dazu gehöre auch das Tanzverbot an den wenigen Feiertagen.

Auch Hauk verwies auf den Schutz christlicher Traditionen in der Landesverfassung und betonte: "Bei der CDU gehört im Gegensatz zur FDP zur Liberalität auch die Wahrung von Werten. Dazu zählt auch der Respekt vor christlichen Feiertagen." Sein FDP-Kollege Hans-Ulrich Rülke ist erkennbar bemüht, wegen dieser Frage keinen Koalitionszwist anzuzetteln. Er erinnerte an einen Zeitungsbericht vor einigen Tagen, demzufolge die Julis davon ausgehen, dass Innenminister Heribert Rech (CDU) Angst vor ihnen habe. "Wenn das zutrifft, dann wird er uns sicher einen entsprechenden Gesetzentwurf zuleiten, den die FDP-Fraktion dann sehr wohlwollend prüfen wird", fügte Rülke augenzwinkernd hinzu.

Tanzen ist im Südwesten derzeit an neun Feiertagen rund um die Uhr untersagt, dazu zählen zum Beispiel der Gründonnerstag, der Karfreitag und der Karsamstag wie auch der erste Weihnachtsfeiertag, aber auch Allerheiligen, der Volkstrauertag und der Totengedenktag. An Karfreitag und am Totensonntag ist es auch verboten, Musik - etwa in Diskotheken, Bars oder bei Festen - nur abzuspielen.


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Autor: EDGAR NEUMANN, LSW | 10.08.2010

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