Regungslos bis zum bitteren Ende

Ulm.  Die Angeklagten im Prozess um den Vierfachmord in Eislingen haben jeweils die Höchststrafe erhalten. Sie nahmen das Urteil ohne Regung hin.

Zum letzten Mal verlässt Andreas H. den Schwurgerichtssaal des Ulmer Landgerichts. 20 Prozesstage hat er hier mit seinem Freund Frederik B. verbracht, nach Überzeugung des Gerichts haben die beiden die Familie von Andreas in der Nacht zu Karfreitag 2009 in Eislingen mit 30 Schüssen aus zwei Pistolen ausgelöscht. Und zum ersten Mal in diesem halben Jahr bleibt Andreas plötzlich stehen, auf Höhe der Eltern von Frederik. Er schaut sie an, ringt kurz nach Worten, dann sagt er "ade".

Auch Frederik geht zum ersten Mal nicht zielstrebig aus dem Saal. Er bleibt bei den Nebenklägern, Verwandten des getöteten Hans-Jürgen H., stehen und entschuldigt sich. Entschuldigt sich für vier Morde, die auch nach Prozessende niemand versteht. Er will den Angehörigen die Hand geben, doch ein Justizbeamter hält ihn davon ab. Dann geht auch Frederik.

Zuvor hatte er erfahren, dass er für zehn Jahre ins Gefängnis muss, Jugendstrafe. Dies hatte der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan im Urteil verkündet. Damit ist Frederik wesentlich glimpflicher davongekommen als Andreas: lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und dem Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Härter kann ein Heranwachsender nicht bestraft werden. Damit ist die Kammer bei beiden Angeklagten der Forderung von Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz in vollem Umfang gefolgt.

Dabei haben es sich die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nicht leicht gemacht: Den ganzen Montag hatten sie sich zur Beratung zurückgezogen und einen Arbeitstag lang alle Argumente gegeneinander abgewogen. Herausgekommen sind zwei Höchststrafen.

Doch so eindeutig, wie es scheint, war das Urteil offenbar im Falle von Frederik nicht: Der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan sagte jedenfalls in der Urteilsbegründung zur vom Gutachter festgestellten Reifeverzögerung - auf der unter anderem die Anwendung des Jugendstrafrechts beruht: "Letzte Zweifel bleiben. Jugendstrafrecht drängt sich nicht auf." Doch da der heute 20-Jährige auch an einer leichten Form des Autismus leidet und nach Auffassung des Gerichts in erster Linie aus Freundschaft zu Andreas gehandelt hat, kam er mit einer Jugendstrafe davon.

Trotz seines frühen Geständnisses und dem Hinweis auf das Erddepot, wo die Tatwaffen und andere Beweismittel versteckt waren, gewährte die Kammer Frederik keinen Strafnachlass. Dafür seien zu viele Fragen offen geblieben, meinte Gugenhan.

Bei Andreas konnte das Gericht keine Reifeverzögerungen feststellen, zudem sei das Motiv Habgier kein jugendspezifisches. Deshalb komme nur Erwachsenenstrafrecht in Frage. Gugenhan erläuterte, zu welchem Schluss die Kammer bei dem Angeklagten gekommen sei: "Andreas ist empathielos, er trägt narzisstische Persönlichkeitszüge." Auch sei die besondere Schwere der Schuld gegeben: Das heißt, eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist nicht möglich. Bei besonderer Schwere der Schuld sitzen die Täter im Durchschnitt 23 bis 25 Jahre in Haft.

Zudem schrieb die Kammer ins Urteil den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung - eine mögliche Haftentlassung muss nun genau geprüft werden. Dies betonte Gugenhan deutlich: "Bei Andreas ist angezeigt, vor einer Entlassung sorgfältig zu prüfen, ob sich seine Persönlichkeit geändert hat."

In seinem Schlusswort sagte Gugenhan über die beiden Freunde, die seit Karfreitag vergangenen Jahres keinen Kontakt mehr hatten: "Sie tragen an den Folgen ihres Handelns schwer. Sie sind verantwortlich für die Tötung von vier Menschen, den Eingriff in die Lebensplanung anderer und die Erschütterung einer ganzen Region."


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Autor: DIRK HÜLSER | 01.04.2010

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