IHK Ulm verliert S-21-Streit vor Gericht
Ulm/Sigmaringen. Wie im Frühjahr schon die IHK Stuttgart, muss jetzt auch die Industrie- und Handelskammer Ulm ihre einseitige Werbung für Stuttgart 21 einstellen. Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen, das der Klage von neun Firmen stattgegeben hat.
Die Industrie- und Handelskammer Ulm (IHK) ist in ihre Parteinahme für das Großprojekt S 21 der Deutschen Bahn zu weit gegangen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstag der Klage von neun Firmen stattgegeben, die kraft Gesetz zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet sind. Die neun Firmen, die vor Gericht von Grünen-Stadtrat Michael Joukov vertreten wurden, werfen der IHK vor, sich einseitig und polemisch für das Bahnprojekt auszusprechen und damit gegen die Neutralitätspflicht verstoßen zu haben.
Das Gericht hat den Klägern in allen Punkten recht gegeben. Die Kammer muss nun das etwa 100 Quadratmeter große Banner an der Außenfassade ihres Geschäftsgebäudes abhängen und ihren Internet-Auftritt von Stuttgart 21-Werbung befreien. Außerdem dürfen Präsident Peter Kulitz und Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle in Reden und Stellungnahmen nicht mehr einseitig für das Projekt Partei ergreifen. Verstoßen sie dagegen, drohen ihnen im Einzelfall jeweils 10.000 Euro Strafe. Eben jene Neutralitätspflicht, „das höchstmögliche Maß an Objektivität“ sei der Dreh- und Angelpunkt gewesen, sagte Richter Otto-Paul Bitzer.
„Das Urteil ist an Klarheit nicht zu überbieten“, frohlockt Joukov, der der IHK vorwirft, stets mit dem Rechtsstaat zu argumentieren, jetzt aber bescheinigt zu haben, dass sie „ständig dagegen verstoßen“. Der Ulmer Grünen-Stadtrat und Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Jürgen Filius hatte bereits im November vergangenen Jahres mit der IHK Kontakt aufgenommen, um eine gütliche Einigung im Streit zu erzielen. „Alle Schreiben blieben aber unbeantwortet“, erklärt er seinen Schritt vor Gericht.
Mit dieser Entscheidung erhofft sich der Kläger nun, dass die Kampagne der IHK gegen den Volksentscheid über das Projekt sachlich geführt werde. Und er hofft, dass die IHK jetzt reagiert, alle geforderten Maßnahmen ergreift, „die Polemik einstellt und keine weitere Verzögerungstaktik fährt. Ich erwarte, dass sie sich an das Urteil hält“.
Den Gefallen wird ihm die Kammer aber nicht machen. Wie einer Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird weder das Plakat abgehängt noch das Internet gesäubert. „Das Urteil ist für uns in dieser Pauschalität überraschend“, sagte Präsident Peter Kulitz, der sich eine „differenziertere Betrachtung“ gewünscht hätte. Er verweist darauf, dass die Stimmung in Ulm längst nicht so emotional aufgeheizt sei wie in Stuttgart, und das Plakat am IHK-Gebäude damit zulässig. Kulitz kündigte an, erstmal die schriftliche Begründung abzuwarten und dann über Rechtsmittel nachzudenken.
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Autor: HANS-ULI MAYER | 13.10.2011
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Kommentare (7)
Es ist völlig legitim, unaufgeregt erst mal das Berufungsverfahren
abzuwarten, bevor man völlig überhastet das Plakat abnimmt.Ralf Dujmovits
Hätte der Kandidat bei "Wer wird Millionär" die HohenzollerischeZeitung gelesen, hätte er die 64.000 € Frage beantworten
können und wäre nicht mit nur 500 € nach Hause gegangen.
Also HZ lesen.
gibt es eine bessere Werbung für das JA beim Volksentscheid?
wenn es doch ganz groß am IHK-Gebäude beworben wird!