Polizeivideo darf nicht gezeigt werden
Stuttgart. Im Prozess gegen den Vater des Amokläufers Tim K. wird der Ton schärfer. Die Verteidigung verhinderte gestern die Vorführung eines SEK-Videos.
Als der Vater des Amokläufers von Winnenden an seinem Haus in Weiler zum Stein ankommt, ist die Ortsdurchfahrt gesperrt, sein Haus von Polizei und Einsatzkommandos umstellt. Noch weiß die Polizei nicht, wo Tim K. sich aufhält, noch gilt er als "auf der Flucht". Im Haus ist er nicht, stellt das Sondereinsatzkommando (SEK) bei der ersten Durchsuchung bald fest.
Doch was ist mit den Waffen des Vaters? "Für uns war es wichtig, zu wissen, welche Bewaffnung der Täter hat, um sein Bedrohungspotenzial einzuschätzen", sagte Alexander Fuchs, Leiter des Göppinger SEK, gestern im Prozess gegen Tim K.s Vater vor dem Landgericht Stuttgart. Was dann im Elternhaus des Täters folgte, ist bekannt: Jörg K. führt zwei Polizisten durchs Haus, geht zielstrebig zum Schlafzimmerschrank, greift hinter einen Pulloverstapel, wo er seine Beretta-Pistole aufbewahrt - und greift ins Leere. Auch das geladene Magazin aus dem Nachtkästchen fehlt.
So bekannt der Sachverhalt ist: Um ihn entbrannte gestern im Prozess ein juristischer Zwist zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Ein vom SEK aufgenommenes Video, das in Bild und Ton zeigt, wie Jörg K. die Beamten durchs Haus führt, durfte auf Antrag der Verteidiger nicht gezeigt werden: Er müsse das neue Beweisstück erst mit seinem Mandanten besprechen, beharrte Verteidiger Hubert Gorka - und erreichte eine Unterbrechung bis Donnerstag. Gorkas Frage, ob das Video nur "nachgespielt" sei, quittierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in giftigem Ton: "Ein irrsinniger Vorwurf, da ziehts einem die Schuhe aus."
Das etwa dreiminütige Polizeivideo sollte überraschend im Prozess eingeführt werden. Es war bisher nicht Teil der Ermittlungsakten und erst vor wenigen Tagen vom Innenministerium freigegeben worden. Selbst die Staatsanwaltschaft kennt es nicht. Mit der Vertagung endete ein Prozesstag voller juristischer Wortklaubereien. Dass der Ton inzwischen schärfer wird, zeigt aber, dass der Winnenden-Prozess sich langsam seinem Kern nähert: Der Frage, wie Tim K. an die Waffe kam, mit der er am 11. März 2009 15 Menschen und sich selbst erschoss. Bisher war in der Verhandlung tagelang minutiös die Tat aufgearbeitet worden - ausführlich wurden Gerichtsmediziner gehört und Schussbahnen rekonstruiert, als ob Tim K. selbst auf der Anklagebank säße. Nun richtet sich das Augenmerk auf den Vater, dem bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahre Haft drohen.
Schon vormittags war es juristisch spitzfindig zugegangen. Verteidiger Hans Steffan stellte den Antrag, einige Aussagen, die sein Mandant bei der Polizei gemacht hatte, nicht zu verwerten. Denn Jörg K. sei anfangs nur als Zeuge befragt worden - und nicht als Beschuldigter. Die Grundsatzdiskussion, ab wann jemand noch Zeuge oder schon Beschuldigter ist und wann er wie zu belehren wäre, blieb zwar ohne Auswirkungen, nahm aber den Großteil des Vormittags ein.
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Autor: ROLAND MÜLLER | 13.10.2010
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