Nachbesserungen nötig
Stuttgart. Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung dringen Anwaltsverband, SPD und Grüne auf Nachbesserungen im Landespolizeigesetz.
Das eine Woche alte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, erfordert aus Sicht des Anwaltsverbands Baden-Württemberg eine Änderung des Landespolizeigesetzes. In einem Brief an Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP), der der SÜDWEST PRESSE vorliegt, fordert Verbands-Präsident Peter Kothe die Regierung auf, die "Reformnotwendigkeit" zum Anlass zu nehmen, das Gesetz generell nachzubessern.
Dem Anwaltsverband ist besonders die 2008 beschlossene Aufweichung des Berufsgeheimnisses ein Dorn im Auge. Seit der Neufassung des Landesgesetzes gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur noch für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger uneingeschränkt. Für alle übrigen Anwälte, für Journalisten und Ärzte dagegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt, wenn die Polizei eine unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit sieht. Die CDU/FDP-Landesregierung müsse dafür sorgen, dass "die untragbare und auch in keiner Weise praktikable Spaltung des einheitlichen Berufs des Rechtsanwalts aufgegeben und eine Gleichbehandlung der Berufsträger gewährleistet wird", schreibt Kothe.
Die SPD unterstützt das Anliegen. Sie hat gestern dazu einen Antrag zur Änderung des Polizeigesetzes im Landtag eingebracht. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht aber die Forderung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils umzusetzen. Denn Paragraf 23a des Landespolizeigesetzes, der der baden-württembergischen Polizei Möglichkeiten zur präventiven Telefonüberwachung einräumt, nimmt explizit Bezug auf das vom Verfassungsgericht verworfene Telekommunikationsgesetz. Laut dem Karlsruher Urteil dürfen anlasslos erhobene Telefon- und Internetdaten vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Auch die Grünen fordern deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes.
Diese Notwendigkeit sieht auch der liberale Justizminister Ulrich Goll. Dagegen hat Innenminister Heribert Rech (CDU) nach dem Urteil verlauten lassen, dass das Landespolizeigesetz in Karlsruhe nicht zur Entscheidung gestanden habe. Ob und wieweit der Richterspruch auf die im Landespolizeigesetz geregelte Datenerhebung habe, bedürfe noch einer "eingehenden Prüfung des Urteils".
Auf das Ergebnis der Prüfungen des Innenministeriums warten der Anwaltsverband und die Opposition bereits gespannt.
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
Autor: ROLAND MUSCHEL | 11.03.2010
| Artikel twittern |
|
|
MEISTGELESENE ARTIKEL
Türsteherpoltik in Crailsheim in der Kritik
Daheim Geburtstag zu feiern ist ganz schön, aber zum Schluss mit der ganzen Clique noch in die Diskothek zu gehen, hat auch was. Also machte das kürzlich auch die ältere Tochter des Crailsheimer Bürgermeisters Herbert Holl so.... mehr
Neu-Ulmer Bordell-Chefin wehrt sich gegen Vorwürfe
Neu-Ulm Der in einem Neu-Ulmer Bordell aufgefundene Tote wird nicht obduziert. Die Polizei ist sicher: Der 36-Jährige starb durch einen autoerotischen Unfall. Derweil hat sich die Bordellchefin zu Wort gemeldet.... mehr
Inferno in der Hechinger Altstadt
Hechingen Der größte Altstadtbrand der jüngeren Hechinger Geschichte tobte gestern Abend in der Markt- und Schlossstraße. Dramatische Rettungsszenen spielten sich ab. Neun Menschen wurden verletzt.... mehr
Hechinger Brandruinen qualmen noch
Am Tag nach dem Großbrand in der Hechinger Altstadt qualmt es immer noch aus den Brandruinen. Feuerwehrleute sind auch 20 Stunden nach Ausbruch des Feuers noch mit Löscharbeiten beschäftigt.... mehr
Haussklave erhängt sich bei Sex-Spiel in Neu-Ulmer Bordell
Neu-Ulm Ein 36-jähriger Hausbediensteter hat sich am Montag im Neu-Ulmer Bordell „Lili M.“ bei einem Sex-Experiment offenbar zu Tode stranguliert.... mehr

ZURÜCK