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Land genehmigt Alkohol-Testkäufe Jugendlicher

Baden-Württemberg erlaubt Polizei und Kommunen fortan unter strengen Auflagen den Einsatz jugendlicher Alkohol-Testkäufer. Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hofft so, Verstöße gegen den Jugendschutz eher ahnden zu können.

Autor: ROLAND MUSCHEL |
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Als sich die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) 2007 dafür aussprach, bundesweit Minderjährige ab 14 Jahren als Testkäufer für Alkohol und Nikotin einzusetzen, waren die Proteste groß. Die Kritik ließ sich im Prinzip auf ein zentrales Argument verkürzen: Man dürfe Jugendliche nicht „benutzen“, auch nicht, um verantwortungslose Kioskbesitzer und Supermarktkassierer zu stellen, denen beim Verkauf von Alkohol das Alter ihrer zahlenden Kundschaft egal ist. Obwohl sie zugleich auch viel Zustimmung erfuhr – etwa durch den bekannten Kriminologen Christian Pfeiffer – kassierte von der Leyen ihren Plan am Ende wieder ein.

Doch die politische Großwetterlage hat sich seither gewandelt – nicht zuletzt, weil sich das Problem des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher eher noch verschärft hat. Im vergangenen Jahr vereinbarten die Jugend- und Familienminister der Länder, dass der Einsatz jugendlicher Testkäufer zumindest „ein Mittel“ im Kampf für die Einhaltung des Jugendschutzes sein kann.

Baden-Württemberg setzt diese Möglichkeit nun um. „Jugendliche können künftig unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen im Auftrag von Kommunen oder der Polizei für Testkäufe eingesetzt werden“, heißt es in einem Schreiben von Sozialministerin Monika Stolz (CDU) an die Kommunalverbände, das der SÜDWEST PRESSE vorliegt.

Zu den Auflagen zählt, dass die Jugendlichen mindestens 16 Jahre alt sein müssen. „In der Regel“, heißt es in den Bestimmungen weiter, sollten hierfür Auszubildende oder Beamtenanwärter der Kommunen oder Polizeianwärter eingesetzt werden. Andere Jugendliche dagegen sollen nur „in Ausnahmefällen“ als Lockvogel dienen.

Weitere zwingende Voraussetzung: Die Erziehungsberechtigten wie die Jugendlichen selbst müssen dem Einsatz zustimmen. Um die Jugendlichen zu schützen, darf der Testkauf zudem nicht in unmittelbarer Nähe ihres sozialen Umfelds stattfinden. Um ein rechtsstaatliches und beweiskräftiges Verfahren zu gewährleisten, müssen die jungen Lockvögel zudem von einer erwachsenen Amtsperson begleitet werden.

Ihr Ministerium, schreibt Stolz, habe die „bisherige kritische Haltung“ zu Testkäufen aus mehreren Gründen „modifiziert“. Konkret nennt sie den „zunehmenden Alkoholkonsum und vor allem -missbrauch durch Jugendliche“, alkoholbeeinflusste Gewalttaten sowie Ruhestörungen, mit denen insbesondere die Kommunen zu kämpfen hätten.

Das Vorgehen ist mit Städte-, Gemeinde- und Landkreistag abgesprochen. Ob die Kommunen nun Testkäufe durch Jugendliche durchführen lassen, bleibt ihnen aber freigestellt. Durch die Bestimmungen des Landes sind sie jetzt aber im Fall der Fälle auf der sicheren Seite. Bislang war es rechtlich so, dass derjenige, der Jugendliche zu einem Testkauf angestiftet hat, mit einer Ordnungsstrafe rechnen musste.

Die Maßnahme ist ein weiterer Baustein im Kampf des Landes gegen Kampftrinken und Komasaufen. So hat Baden-Württemberg am 1. März 2010 als erstes und bislang einziges Bundesland ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten eingeführt.

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