Kein Zwang zur Therapie in Psychiatrie
Stuttgart/Karlsruhe. Psychisch Kranke dürfen in Psychiatrien im Land nicht zwangsbehandelt werden. Das Verfassungsgericht hat ein Landesgesetz kassiert. Geklagt hatte ein Sexualstraftäter, der keine Psychopharmaka nehmen will.
Seit 2005 sitzt der Mann im Maßregelvollzug im Zentrum für Psychiatrie in Wiesloch. Ein Sexualstraftäter, der nicht ins Gefängnis kam, sondern in den "Maßregelvollzug" - weil Richter und Gutachter ihn für psychisch krank und somit schuldunfähig halten. "Multiple Störung der Sexualpräferenz", Pädophilie, Persönlichkeitsstörung: Die Ärzte glauben, dass der Mann wohl nie mehr freikommen kann, wenn er nicht behandelt wird. Ohne die Verabreichung von Psychopharmaka, so argumentieren die Wieslocher Psychiater vor den Gerichten, sei "mit einer unabsehbar langen Verweildauer des Beschwerdeführers im Maßregelvollzug zu rechnen".
Um den Verfolgungswahn zu dämpfen sowie "Misstrauen und Feindseligkeit" des Patienten abzubauen, wollen sie ihm das Neuroleptikum "Abilify" verabreichen - notfalls auch mit Gewalt. Doch der Patient wehrt sich juristisch. Wegen eines Herzfehlers hat er Angst vor Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken. Außerdem sei das Medikament zur Behandlung seiner Persönlichkeitsstörung ungeeignet, sagt er.
Kann ein psychisch Kranker die Behandlung verweigern - auch wenn er sich so womöglich den Weg zur Heilung verbaut? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage gestern mit Ja beantwortet - wie bereits im März in einem Fall in Rheinland-Pfalz. Auch der entsprechende Paragraph im baden-württembergischen Unterbringungsgesetz sei mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar und deshalb nichtig, urteilten die Richter jetzt.
Die Landesregierung hat das Urteil erfreut registriert. "Wir fühlen uns bestätigt", sagte Helmut Zorell, Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums. Bereits im Koalitionsvertrag habe Grün-Rot beschlossen, ein komplett neues Landes-Psychiatriegesetz auf den Weg zu bringen. "Wir werden das so schnell wie möglich in Angriff nehmen", sagte Zorell. In der Zwischenzeit werde man die Psychiatrie-Zentren anweisen, das Urteil zu beachten. Bis die umfassende Reform fertig ist, soll zunächst rasch das Unterbringungsgesetz geändert werden.
Für Zwangsmaßnahmen in der regulären Psychiatrie und im Maßregelvollzug gibt es laut Zorell nur "sehr dürftige Rechtsgrundlagen", man müsse sich Paragraphen "hie und da" zusammensuchen. "Betroffenenverbände, aber auch Psychiater und Pfleger in den Kliniken fordern schon lange klare Regeln." Schließlich gehe es um Eingriffe in Grundrechte. "Sonst bewegt man sich schnell im Bereich der Freiheitsberaubung." Das habe das Verfassungsgericht nun bestätigt.
Tatsächlich formulieren die Richter kein allgemeines Verbot für Zwangsmedikation. Der Staat erlange aber gegenüber psychisch Kranken nicht automatisch die "Vernunfthoheit", nur weil dessen Wille "von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint". Vielmehr bedürfe es strenger Voraussetzungen und Verfahrensregeln, um Zwangsbehandlungen umzusetzen:
Die Behandlung muss Erfolg versprechen und verhältnismäßig sein.
Die Zwangsbehandlung muss letztes Mittel sein.
Es muss vorher intensiv versucht werden, die Zustimmung des Patienten zu erlangen.
Die Richter bemängeln auch das Fehlen klarer Kriterien dafür, ob jemand geistig in der Lage ist, die Notwendigkeit einer Behandlung einzusehen - und wann nicht.
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Autor: ROLAND MÜLLER | 21.10.2011
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