Jäger klagt über Gebühr

Stuttgart.  Ein Jäger aus Esslingen klagt gegen eine Gebühr. Diese fällt für eine Kontrolle an, ob er seine Waffen sicher aufbewahrt - was er tut. Deshalb will er nichts bezahlen. Der Landesjagdverband unterstützt ihn.

Sollen Jäger und Sportschützen für Waffenkontrollen zur Kasse gebeten werden? Nein, sagt die Landesregierung. Durchaus möglich, sagen die Kommunen. Bald soll ein Gericht darüber entscheiden.

So unterstützt der Landesjagdverband Baden-Württemberg die Klage eines Esslinger Jägers, der gegen einen Gebührenbescheid Einspruch erhoben hat. Dabei geht es um verdachtsunabhängige Kontrollen, bei denen Jäger und Schützen auch dann zahlen müssen, wenn ihre Waffen sicher verwahrt sind. Nach einer Umfrage des Innenministeriums verlangen dafür bislang 14 Prozent der Südwest-Gemeinden bis zu 320 Euro. Die Zahl könnte bald steigen: Etwa ein Drittel hat sich noch nicht entschieden. Rund die Hälfte der Kommunen stellt nichts in Rechnung.

Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen im März 2009 war das Waffenrecht verschärft worden. Jetzt sind unangekündigte Kontrollen bei Jägern und Sportschützen auch ohne Verdacht möglich. Die Beanstandungsquote bei den Kontrollen lag zeitweise bei rund 50 Prozent. Laut Umfrage vom Mai 2010 verzichten die meisten Gemeinden, die für ihre Kontrollen Rechnungen stellen, auf hohe Bußgelder, wenn die Mängel behoben werden. Dabei wären nach dem neuen Waffenrecht Bußgelder bis zu 10 000 Euro möglich.

Der Jagdverbands-Geschäftsführer Martin Bürner kritisiert die ausgiebigen Kontrollen bei den Routine-Checks: Anstatt die Waffen nur kurz durchzuzählen und den Waffenschrank einzusehen, verglichen die Kontrolleure auch die Nummern der Gewehre und Pistolen mit den Waffenbesitzkarten. "Die Kontrollen könnten nur fünf Minuten dauern, aber viel zu oft dauert es viel länger", sagte Bürner. Dadurch falle die Rechnung bisweilen hoch aus, weil einige Kommunen den Kostensatz nach Arbeitszeit berechnen. Die 34 000 Jäger in Baden-Württemberg fühlten sich unter Generalverdacht gestellt.

Innenminister Heribert Rech (CDU) meint: Routine-Kontrollen ohne Verdacht sollten nichts kosten. Das sehen die Kommunen anders. Denn schon der Besitz einer Waffe bedeute eine abstrakte Gefahr. Also sei es legitim, einem Jäger oder Sportschützen die Kontrollkosten in Rechnung zu stellen, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp.

Außerdem pochen die Kommunen auf ihre Gebührenhoheit. Die Gebühren seien nötig, um die zusätzlichen Personalkosten zu decken, erklärt eine Sprecherin der Stadt Reutlingen. Dort werden pro Kontrolle zwischen 55 und 75 Euro verlangt - egal, ob ein Verdacht vorlag oder eine falsche Aufbewahrung beanstandet wird. Ein Verdacht entsteht oft dadurch, dass ein Waffenbesitzer ein Schreiben vom Amt nicht beantwortet und damit seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt.


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Autor: WOLF VON DEWITZ, DPA | 25.06.2010

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