KOMMENTAR

Gerechtigkeit, nicht Rache

Ulm.  Einer der spektakulärsten Mordprozesse im Land geht zu Ende: Ein halbes Jahr lang wurde vor dem Ulmer Landgericht der Vierfachmord von Eislingen verhandelt. Am Mittwoch wird das Urteil gesprochen.

Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die Entscheidung, die die 6. Große Jugendkammer zu treffen hat. Doch die drei Richter und zwei Schöffen sind um ihre Aufgabe nicht zu beneiden.

Zwei Freunde sollen die Eltern und Schwestern des Einen erschossen haben – kaltblütig, heimtückisch, eine regelrechte Hinrichtung. Diese Tat ist so unfassbar und unverständlich, weil sie unser Vorstellungsvermögen überfordert. Alle moralischen und gesellschaftlichen Maßstäbe, Regeln und Konventionen wurden außer Kraft gesetzt, ohne erkennbares Motiv nahezu eine ganze Familie ausgelöscht.

Offenbar – dies hat die Hauptverhandlung gezeigt – haben sich die mutmaßlichen Täter ihr ganz eigenes Recht geschaffen, sich in ihrer Parallelwelt zum Herrscher über Leben und Tod aufgeschwungen.

Kein Wunder, dass nun die viel zitierte Stimme des Volkes nach Höchststrafen ruft. Nicht nur vor dem Ulmer Justizgebäude und auf dessen Fluren; zur Verhandlung selber ist ja die Öffentlichkeit bis auf wenige Journalisten nicht zugelassen. Offenbar ruft diese Stimme schon so laut, dass sogar die Staatsanwaltschaft für einen der beiden jugendlichen Angeklagten eine Strafe fordert, die so hart ist, dass sie schon wieder eher einen Symbolcharakter bekommt: Lebenslang, die besondere Schwere der Schuld und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Nicht nur Juristen wie der renommierte Tübinger Strafrechts-Professor Jörg Kinzig schütteln darüber den Kopf. Wenn ein Täter vorzeitig aus der lebenslangen Haft entlassen werden will, braucht er eine günstige Prognose. Dann kommt er aber nicht in Sicherungsverwahrung. Umgekehrt bleibt er bei einer schlechten Prognose ohnehin in Haft – also ist die Sicherungsverwahrung gar nicht nötig.

Dies zeigt aber auch, welch gewaltiger Druck auf der Kammer und den anderen Prozessbeteiligten lastet. Das von der Staatsanwältin für Andreas geforderte Strafmaß ist so hoch, dass sich Kinzig an kein vergleichbar hartes Urteil erinnern kann. Frederik soll mit einer Jugendstrafe – auch hier wurde mit zehn Jahren ohne Berücksichtigung seiner Geständnisse die Höchsstrafe gefordert – davonkommen, weil er aus Freundschaft gehandelt haben soll. Wie würde die Öffentlichkeit ein solches Urteil aufnehmen? Zwei Täter werden für dieselben Morde verurteilt und bekommen derart unterschiedliche Strafen. Und der Ältere, der laut Geständnis alleine geschossen haben will, kommt auch noch glimpflicher davon.

Das sind Überlegungen, die die Kammer nicht zu interessieren haben. Das Grundgesetz sagt in Artikel 97: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Doch Richter sind auch nur Menschen, auch an ihnen geht der Zeitgeist nicht spurlos vorüber. Ein Trend zu harten Urteilen ist sicher da, die Zahl der Täter, die in Sicherungsverwahrung sitzen, ist von 180 in den 1990er-Jahren auf nun mehr als 500 angestiegen. In der Debatte über eine weitere Verschärfung dieses Instruments hat im Februar sogar der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, vor einer „Sicherheitshysterie“ gewarnt.

Andreas und Frederik haben mutmaßlich Furchtbares getan, für das es weder eine Erklärung noch eine Entschuldigung gibt. Sie müssen, sollten sie schuldig sein, gerecht bestraft werden. Aber Rachegedanken sind fehl am Platz, denn wie alle Straftäter haben sie Vergebung und die Chance auf eine Rückkehr in die Gesellschaft verdient. Wenn ihnen das überhaupt möglich ist mit der Last, die sie auf ihr Gewissen geladen haben.


Kommentare (1)

31.03.2010 17:53 Uhr |   Daniel

"Stimme des Volkes" und "Recht auf Vergebung"

Selbstverständlich hat Dirk Hülser recht, wenn er gegen "Sicherheitshysterie" Stellung bezieht. Und selbstverständlich muss ein Gericht - eine Staatsanwaltschaft übrigens auch! - souverän in seiner Entscheidung und nicht abhängig von dem sein, was fast alle sagen.

Trotzdem protestiere ich dagegen, den Terminus "Stimme des Volkes" mit einem negativen Nimbus zu belegen, auch dann, wenn es so unaufdringlich geschieht wie hier. Es fragt sich, wodurch diese "Stimme" denn motiviert wurde. Doch wohl durch ein abscheuliches und kaltblütiges Verbrechen, auf das doch nur eine lebenslängliche Haftstrafe in Frage kommt. Also hat das Gericht recht entschieden. Hier wird auch deutlich, dass wir keine Verschärfung des Strafrechts brauchen. Unser Strafrecht muss nur ausgeschöpft werden.

Das andere ist die Wendung "Recht auf Vergebung". Also ein solches Recht kann es nicht geben. Vergebung kann einem nur gewährt werden. Außerdem frage ich mich, wer denn Andreas H. und Frederik B. vergeben soll!

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Autor: DIRK HÜLSER | 30.03.2010

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