"All das tut mir leid"

Stuttgart.  Erstmals hat der Angeklagte Jörg K. im Winnenden-Prozess persönlich den Opfern sein Mitleid ausgesprochen. Seine Verteidiger fordern einen Freispruch für den 52-jährigen Vater des Amokläufers Tim K.

An 18 Verhandlungstagen ist der Stuhl des Angeklagten im Amokprozess vor dem Stuttgarter Landgericht leer geblieben. Gestern kehrte Jörg K. (52) zu seinem "letzten Wort" vor dem Urteil am 10. Februar zurück. Mit tränenerstickter Stimme verlas der bullige, untersetzte Mann eine knappe Erklärung: "Ich fühle mich verantwortlich für meinen Sohn Tim und die Fehler, die ich gemacht habe - all das tut mir leid." Er wolle den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl aussprechen, Mitleid wolle er jedoch nicht. Außerdem bedankte sich der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen bei der Polizei, die ihn, seine Frau und seine Tochter bewacht.

Zuvor hatten seine Verteidiger die 18. Strafkammer gebeten, auf eine Strafe für ihren Mandanten zu verzichten. Er sei bereits genug bestraft durch den Verlust seines Sohnes, durch die soziale Isolierung der Familie, den "Verlust der früheren Identität", den drohenden finanziellen Ruin durch bevorstehende Zivilklagen sowie durch die "erheblichen seelischen und körperlichen Nachteile". Die Anwälte zählten weitere zehn Punkte auf, die als strafmildernd berücksichtigt werden müssten. Dazu gehörten "Vorverurteilung durch die Massenmedien", "frühzeitiges Geständnis", "glaubhaftes Bedauern".

Hans Steffan und Hubert Gorka zeichneten in ihren sehr ausführlichen Plädoyers das Bild eines Angeklagten, der nichts ahnen oder wissen konnte vom Verbrechen seines Sohnes. Sie zitierten Lehrer, die Tim als "völlig normal" und "wenig auffällig" beschrieben, der Jugendliche sei "ein typischer Spätpubertierender" gewesen. Die Eltern hätten sich um ihn gekümmert. Von Psychiatern in der Weinsberger Weißenhof-Klinik hätten sie zwar erfahren, dass Tim Schwierigkeiten habe, auf andere Menschen zuzugehen, von "fremdaggressiven Gedanken" hätten sie jedoch nichts gewusst. Ihnen sei erklärt worden, die Probleme des Sohnes würden sich "mit der Zeit auswachsen".

Die Anwälte warfen den Psychiatern Versagen vor. "Fehlerhafte Diagnostik" und "Behandlungsfehler" seien "offensichtlich", erklärte Hans Steffan. Es sei keine Gefährlichkeitsprognose erstellt, kein Zugang zu Waffen erfragt, keine Zwangsmaßnahme angeordnet worden. In Weinsberg sei jedenfalls "die Problematik nicht erkannt worden". Im Prozess hätte die Verteidigung diese Aspekte "gerne näher herausgearbeitet", was aber nicht möglich gewesen sei, weil die Ärzte sich auf ihre Schweigepflicht berufen hätten. "Eine Mit- oder Alleinschuld der Psychotherapeuten ist nicht von der Hand zuweisen", sagte Hubert Gorka.

Breiten Raum nahm die "Tatgeneigtheit" des Sohnes ein. Demnach hätten Vater und Mutter zu keiner Zeit davon ausgehen können, dass aus Tim ein Mörder werden könnte: "Kein Beweismittel kann etwas Gegenteiliges belegen." Selbst am Morgen des 11. März 2009, dem Tag des Amoklaufs, habe nichts darauf hingedeutet. Tim habe gut gelaunt gefrühstückt und die Katze gestreichelt, ehe er das Haus verlassen habe.

Die beiden Verteidiger räumten lediglich ein, dass die Tatwaffe in einem Kleiderschrank nicht ordnungsgemäß verwahrt worden sei. Dies sei im übrigen nur bekannt geworden, weil Jörg K. dies gestanden habe. Aber sie widersprachen der Anklage, wonach auch die Munition vorschriftswidrig gelagert worden sei. Tim habe offenbar den Code für den Waffenschrank gekannt und sich so die Patronen beschafft. Der angeklagte Vater habe nicht voraussehen können, dass sein Sohn einen Amoklauf mit der unverschlossenen Beretta-Pistole plane: "Das lag so sehr außerhalb jeglicher Lebenserfahrung, dass damit niemand rechnen konnte." Jörg K. könne allenfalls bestraft werden wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, "die Voraussetzungen für fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung liegen nicht vor". Eine eventuelle falsche Erziehung sei nicht angeklagt. Jeder habe sich für seine eigene, nicht für fremde Schuld zu verantworten, betonte Gorka einen Rechtsgrundsatz.

Die Staatsanwaltschaft hatte für K. eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auch wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in mindestens 13 Fällen gefordert. Die meisten Nebenkläger wollen den Angeklagten dagegen im Gefängnis büßen sehen.


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Autor: HANS GEORG FRANK | 02.02.2011

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