Abschuss von Hunden und Katzen weiter erlaubt
Stuttgart.
Es ist eine Diskussion um gesellschaftliche Belange wie aus dem Bilderbuch: Die eine Seite behauptet dieses, die andere Seite jenes. Den Vorwurf, der jeweils andere würde unlauter argumentieren, erheben beide Seiten – kein Wunder angesichts des fehlenden Zahlenmaterials. Die Frage, an der sich diese politische Diskussion entspinnt: Soll der Paragraf 29 des Landesjagdgesetzes aufrecht erhalten werden? Sprich: Sollen streunende Hunde und Katzen auch künftig zum Abschuss freigegeben sein? Zum Politikum wird die Angelegenheit nun, weil Renate Raststätter, Landtagsabgeordnete der Grünen, einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
Für den Erhalt des fraglichen Paragrafen spricht sich neben dem Landwirtschaftsministerium auch Martin Bürner vom Deutschen Jagdschutzverband (DJV) in Baden-Württemberg aus. Sein Hauptargument: Wildtiere müssten vor streunenden Hunden und Katzen geschützt werden. Zwar kann er keine konkreten Zahlen nennen, aber Bürner ist sich sicher: „Es werden sehr viele Tiere gerissen.“ Laut Schätzungen sind es jeden Sommer sieben Millionen Kaninchen, Hasen und Vögel – das hält Bürner für realistisch. Dahingegen sei die Zahl der erschossenen Haustiere auf jeden Fall verschwindend gering: Die in einem Jahr getöteten Hunde könne man an zwei Händen abzählen; die Zahl der geschossenen Katzen sei zwar „deutlich höher“, festlegen will sich Bürner aber nicht.
Die Gegner des Paragrafen 29 scheinen dagegen genau Bescheid zu wissen: Bundesweit fielen bis zu 40.000 Hunde und bis zu 400.000 Katzen den Jägern zum Opfer. Allerdings werden diese Zahlen nicht in allen Bundesländern erhoben. Auch nicht in Baden-Württemberg – das ergibt die Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf den Antrag Raststätters. Jedes Jahr dokumentiere die so genannte Jagdstrecke, wie viele Wildtiere erschossen wurden – hier auch die Zahl der getöteten Hunde und Katzen aufzulisten wäre laut Raststätter kein Problem. „Aber daran besteht offensichtlich kein öffentliches Interesse.“
Raststätter hält dem Argument, dass durch den Abschuss von Hunden und Katzen Wildtiere geschützt würden, unter anderem entgegen, dass es im Breisgau einen freiwilligen Verzicht gebe. Die Gefahr, streunende Hauskatzen mit dort lebenden (und geschützten) Wildkatzen zu verwechseln, wurde dort für zu groß befunden. Auch der Ökologische Jagdverband (ÖJV) grenzt sich von der Haltung des konventionellen DJV ab: „Wir sind gegen den Abschuss von Hunden und Katzen, weil es nicht notwendig ist. Und wenn wir die Jagd in der Gesellschaft anerkannt haben wollen, können wir keine Haustiere schießen“, sagt Rolf Schlude vom ÖJV.
Doch warum beharren die Jäger des DJV dann auf dem Abschuss-Recht? „Das ist alles unter dem Mäntelchen des Jagdschutzes zu sehen, die vertreiben auch Spaziergänger und wollen bei der Jagd auch nicht von Hunden und Katzen gestört werden“, vermutet Schlude. Der Jagdschutzparagraf gehöre in Gänze gestrichen, weil er ohnehin nur ausgenutzt werde.
Das freilich lässt der DJV nicht auf sich sitzen: „Die gesetzlichen Regeln sind sehr eng gefasst“, sagt Bürner. Für den Abschuss von Hunden gelte etwa, dass sie in flagranti beim Wildern erwischt werden müssen und selbst dann müsse zunächst versucht werden, den Hund einzufangen. Erst wenn dies misslinge, darf zur Flinte gegriffen werden. Bei Katzen sei der freie Abschuss territorial eingeschränkt: Sie dürfen erst getötet werden, wenn sie sich mehr als 500 Meter zum nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten. Bürner: „Das trifft zum Beispiel in meinem Revier nur für einen sehr kleinen Bereich zu.“
Raststätter sieht das Problem eher bei den weniger auf Menschen fixierten Katzen und führt noch ein weiteres Argument ins Feld: Das Jagdgesetz stamme aus dem Jahr 1934 – „damals war der ethische und rechtliche Stellenwert von Katzen einfach noch nicht so hoch.“ Dafür, dass sich die Landesregierung ihrem Ansinnen entgegen stellt, hat sie nur eine Erklärung: Parteipolitisches Kalkül.
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Autor: KATHRIN KONYEN | 19.07.2010
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Sehen so gnadenlose Massen-Wildtier-Killer aus? Jäger meinen ja.
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Kommentare (7)
So ein Blödsinn
Freiwilliger Verzicht in Breisgau. Schlichtweg eine Lüge oder aber es hält sich niemand daran. Das bestätigen viele Anzeigen gegen Jäger die allesamt in milden Strafen enden oder einfach eingestellt werden. BW sticht durch völlige Ignoranz und Täterschutz hervor. Ist der Landwirtschaftsminister völlig Jagdlinientreu.Ein Abwägung nach dem Jagdgesetz findet nie statt. Es wird durch den Abschuss von Haustieren schwerste Körperverletzung an Menschen begangen, es sind Eigentumsdelikte die keinerlei Rechtfertigung haben. Jedes Haustier ist mehr wert als ein Wildtier. Diese kommen nicht so oft zu Schaden wie behauptet da sie genügend Schutzmechanismen gegen Räuber haben und es somit lediglich eine Auslese ist. Was diese Heger abschiessen ist keine Auslese da sie oftmals den Esel nicht vom Reh unterscheiden können. Das Morden und Gefährden im W ald muss aufhören. Und ein Minister der derartig gegen die Bevölkerung arbeitet sollte zurücktreten.
Abschuss von Hunden und Katzen weiter erlaubt
Richtig, wie von unbestechlicher geschrieben. Eigentumsdelikt. Dann betreibt die Katze die mein Grundstück betritt und in mein Beet kackt ebenfalls Eigentumsdelikt und ich erlöse sie von ihrem Leiden. Wie krank muß ich eigentlich sein, um eine Meinung zu vertreten, dass ein Wildtier weniger Rechte hat als ein Haustier. Wer vergibt hier eigentlich Rechte und Daseinsberechtigungen, nur noch Durchgeknallte Indevidien aus dem Kreise der Gemüse-Taliban oder was?Abschuss von Hunden und Katzen
Ein Bild einer jungen Katze (so ein Kätzchen macht doch so was nicht) mit diesem Text ist absolut niedrigstes Niveau und zeugt von billiger Meinungsmache.Legen Sie doch bitte Bilder bei, von noch lebenden angefressenen Rehen, von Kitzen die verhungern weil die Mutter von freilaufenden Hunden in einen Zaun getrieben worden ist. Bilder von ausgewachsnen Katzen die mit Junghasen doch nur spielen wollen (so sagen ihre Besitzer), die aber mit Sicherheit dankbar wären wenn sie endlich sterben könnten und dieses Martyrium endlich vorbei wäre. Oder von verhungerten Jungvögeln, deren Eltern tot sind weil eine "Hauskatze" mit ihnen auch nur spielen wollte.
Katzen können im Wald doch gar nicht erschossen werden weil "Hauskatzen" doch bei ihrem Cäsar- Petersilienmenü auf dem Sofa schnurren. Das soll eine objektive Berichterstattung sein, da fällt mir was ganz anderes dazu ein.