Absage an Schmalspur-Verfahren
Stuttgart. Der Prozess gegen den Vater des Winnender Amokläufers soll umfassende Aufklärung bringen. Darauf pocht nicht nur der Generalstaatsanwalt.
Eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung - oder doch "nur" wegen Verstoßes gegen Waffengesetze? Diese formaljuristische Unterscheidung im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden soll einer umfassenden Aufklärung des Falls nicht im Weg stehen. Darauf pocht Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. "Nach unserer Auffassung werden die Auswirkungen des waffenrechtlichen Fehlverhaltens - nämlich der Amoklauf - Bestandteil der Hauptverhandlung sein", betont Pflieger. "Auch wir können darauf hindrängen." Damit tritt Pflieger Befürchtungen entgegen, der Vater von Tim K. könnte in einer Art Schmalspur-Verhandlung abgeurteilt werden. "Das lässt sich an einem Tag erledigen", hieß es dazu noch vor wenigen Tagen am Landgericht Stuttgart. Mit einer Pistole des Typs Beretta 92SF hatte der 17-jährige Tim K. im März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst getötet. Die Waffe hatte der Vater laut Anklage entgegen den Vorschriften ungesichert im Kleiderschrank aufbewahrt.
Für die Hinterbliebenen der Amoklauf-Opfer ist der Vorwurf der fahrlässigen Tötung zudem nicht vom Tisch. "Meine Mandanten werden das in der anstehenden Hauptverhandlung weiter thematisieren", sagte Rechtsanwalt Jens Rabe, der mehrere Angehörige vertritt. Denn dem 51-jährigen Vater von Tim K. wird nach jetzigem Stand der Prozess allein wegen waffenrechtlicher Verstöße gemacht - nicht aber wegen fahrlässiger Tötung. Das Gericht reduzierte die Anklage, weil nicht auszuschließen sei, dass der Amoklauf auch hätte stattfinden können, wenn der Vater die Tatwaffe ordnungsgemäß im Tresor verwahrt hätte. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Tim K. den Code des Waffentresors kannte - woher, ist aber fraglich. "Wenn er die Kombination zum Beispiel vom Vater hatte, wäre das natürlich ebenso fahrlässig", stellt Gerichtssprecherin Monika Lamberti klar. Genau darüber gebe es aber derzeit keine Erkenntnisse. "So lange wir darüber nichts wissen, gilt: im Zweifel für den Angeklagten." Dennoch sei es möglich, dass während der Verhandlung der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wieder aufgenommen wird.
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Autor: ROLAND MÜLLER UND DPA | 12.05.2010
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Kommentare (1)
Sand in die Augen gestreut
"Mit einer Pistole des Typs Beretta 92SF hatte der 17-jährige Tim K. im März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst getötet. Die Waffe hatte der Vater laut Anklage entgegen den Vorschriften ungesichert im Kleiderschrank aufbewahrt." so schreibt die SWP. Ist es nicht eben genau das, was es noch zu beweisen gilt? Wie soll ein Beweisantrag gestellt werden, wenn die Frage der TAT-Waffe nicht Gegenstand des Verfahrens ist?