"Wir brauchen einen Konsens in der Endlagerfrage"
Vor fünf Jahren ist das Zwischenlager in Gundremmingen in Betrieb gegangen. Wolfram König, der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, erklärt, wie es um die Sicherheit solcher Lager bestellt ist.
Fünf Jahre gibt es nun das Zwischenlager in Gundremmingen. Welche Bilanz ziehen Sie nach dieser Zeit?
WOLFRAM KÖNIG: Die Vereinbarung zwischen den Betreibern und der damaligen Bundesregierung war, Zwischenlager standortnah zu realisieren, um unnötige Transporte zu vermeiden und die Zeit zu nutzen, ein Endlager zu suchen. Ich habe Wert darauf gelegt, dass nach dem 11. September 2001 Konsequenzen gezogen und zuvor für undenkbar gehaltene Szenarien wie ein Flugzeugangriff bei der Genehmigung berücksichtigt wurden. Unbefriedigend ist, dass wir bis vor Kurzem bei der Endlagersuche für die hochradioaktiven Stoffe nicht wesentlich weitergekommen sind.
Wie viel Kapazitäten für Atommüll gibt es in Gundremmingen noch?
KÖNIG: Das Zwischenlager, ein Trockenlager nur für die abgebrannten und fünf Jahre abgekühlten Brennelemente der beiden Reaktoren in Gundremmingen, bietet Platz für 192 Castorbehälter. Sie können dort 40 Jahre gelagert werden. Die Genehmigung ist auf diesen Zeitraum begrenzt. Derzeit sind 31 Plätze belegt. Für die festgelegten Restlaufzeiten ist das ausreichend. Im Reaktor selbst sind noch viel mehr Brenn-stäbe - im Nasslager zum Abkühlen.
Die Sicherheit der Kernkraftwerke wurde jüngst heftig diskutiert. Wie sicher sind denn die Zwischenlager?
KÖNIG: Die Frage ist: Was ist die Gesellschaft bereit an Risiken zu tragen? Das, was wir an denkbaren Szenarien haben, ist in die Planung eingeflossen, also etwa der Angriff mit einer großen Passagiermaschine. Wir müssen immer wieder überprüfen, ob wir auf dem neuesten Stand sind. Bei größeren Maschinen wie dem A 380 haben wir eine größere mechanische Krafteinwirkung. Das fließt in die Betrachtung mit ein.
Gibt es Nachrüstungsforderungen für die Zwischenlager?
KÖNIG: Derzeit nicht. Das Entscheidende sind ja die Behälter mit ihren Doppeldichtungssystemen. Die Gebäude haben vor allem eine Strahlenschutzfunktion, aber keine gegen äußere Einwirkungen. Infolge von Fukushima hat die Bundesregierung übrigens festgelegt, dass neben den AKW auch die Zwischenlager und die möglichen Endlager einem Stresstest unterzogen werden.
Viele abgebrannte Brennelemente sind zur Wiederaufbereitung unter anderem nach La Hague gebracht worden. Sind alle wieder zurück?
KÖNIG: Nein. Wir werden noch 20 bis 25 Jahre, nachdem wir die letzten Brennelemente in die Wiederaufbereitung gegeben haben, die hochradioaktiven verglasten und anderen Abfälle aufnehmen müssen. Dafür brauchen wir ein Endlager. Die Politik muss jetzt Vorgaben machen, wir haben keine Zeit zu verlieren. Ein Endlager zu finden, dauert mehrere Legislaturperioden. Wir brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Daher ist ein parteiübergreifender, gesellschaftlicher Konsens wichtig. Bisher wurde mit Neuwahlen stets die Entsorgungsstrategie infrage gestellt. Entscheidend müssen aber letztlich wissenschaftliche Grundlagen sein - nicht Partei- oder Lokalproporz.
Was haben Sie gegen Gorleben?
KÖNIG: Ich habe nichts gegen diesen Standort. Aber wir sind gut beraten, die Fehler, die gemacht wurden - bei der Auswahl, bei der Untersuchung, bei der Festlegung von Randbedingungen - zu analysieren. Man hat sich für Gorleben vor 30 Jahren entschieden. Bis heute ist es nicht gelungen, zu zeigen, auf welchen Grundlagen dies geschah. Es ist daher ein transparentes, offenes alternatives Standortsuchverfahren unter Einschluss von Gorleben nötig.
Wie weit ist die Bundesregierung?
KÖNIG: Sie berät das gerade intern. Das Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Entscheidung zu treffen und die Endlagerfrage anzugehen.
Könnte es zu einem Endlager im Süden der Republik kommen?
KÖNIG: Ich werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht über Standorte reden.
Welche Rolle spielt der geplante Atomausstieg?
KÖNIG: Durch die beschlossenen Laufzeiten sind die Abfallmengen begrenzt. Das erleichtert die Suche nach einem Standort. Geowissenschaftliche Fragestellungen stehen im Fokus. Es gibt drei geeignete Wirtsgesteine: Ton, Salz, Granit.
Was eignet sich am besten?
KÖNIG: Alle Gesteine haben Vor- und Nachteile. Ich kenne übrigens keine Aussage, dass gewisse Regionen, die über entsprechende Gesteinsformationen verfügen, grundsätzlich nicht geeignet sind. Daher kann die Devise nicht schon am Anfang heißen: "Bei uns aber nicht".
Was ist in Deutschland bei den Bürgern überhaupt durchsetzbar?
KÖNIG: Ein Endlager muss eine gesellschaftliche Akzeptanz haben. Wir müssen den Bürgern erklären, was wir machen. Und warum. Wir können nicht so agieren wie vor 20 Jahren, als Bürger aufgefordert wurden, ins Bürgermeisteramt zu gehen und jede Seite der Planungsunterlagen zu kopieren. Das ist nicht zeitgemäß.
Die Welt ist nicht sicherer geworden. Welche Auswirkungen hat das auf die Standortauswahl?
KÖNIG: Die politische Stabilität wird in der Tat oft vergessen. Im Moment ist unser demokratisches System stabil. Das Geld wird bereitgestellt, damit sich keiner der gefährlichen Stoffe bemächtigen kann. Daher ist es wichtig, den Atommüll durch geologische Barrieren zu isolieren - nicht mit Gebäuden oder Sicherheitskräften. Wer kann garantieren, dass diese in 10, 20, 30 Jahren noch zur Verfügung stehen.
Gibt es denn auch positive Nachrichten an der Atomfront?
KÖNIG: Mit dem Schacht Konrad wird gerade ein Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung gebaut. Es ist nach dem Atomgesetz genehmigt und wird für 90 Prozent der Volumenmenge eine Entsorgungsmöglichkeit sein. Es ist wichtig, dass man zeigt: Es geht doch etwas.
Info Wolfram König (53) ist seit 1999 Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz. Zuvor war er unter anderem Staatssekretär im Umweltministerium Sachsen-Anhalt.
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Autor: WILLI BÖHMER OLIVER HEIDER | 27.08.2011
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Wolfram König, der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz, will derzeit nicht über geeignete Endlager-Standorte für Atommüll reden. Foto: Oliver Heider
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Kommentare (1)
Konsens bei der Endlagerung
Warum wird gefordert, dass die Politik Vorgaben zur Endlagerung radioaktiver Abfälle macht? Nach Atomgesetz ist es Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz, für die Endlagerung zu sorgen. Das Bundesamt ist dabei eine selbständige Bundesoberbehörde nach Art. 87. Abs. 3 Satz 1 GG, also nicht einfacher Erfüllungsgehilfe der Politik. Es ist keine Abteilung des Ministeriums, sondern eine selbständige wissenschaftlich-technische Fachbehörde, die nach Atomgesetz dem Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet ist. Dabei steht "Wissenschaft" nicht allein für Naturwissenschaft, sondern auch für Planungs- und Kommunikationswissenschaften sowie für Wissenschaftsforschung. Es ist somit Aufgabe des BfS darzulegen, was WissenschaftlerInnen, was BürgerInnen und was PolitikerInnen entscheiden können und müssen.