Wende im Fall Kachelmann

Karlsruhe.  Nach mehr als vier Monaten ist der Wetterexperte Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Hauptverfahren kommt noch.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat gestern den Haftbefehl gegen den bekannten TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann aufgehoben. Da kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, sei Kachelmann "umgehend" freizulassen, ordneten die Richter an.

Der 52-jährige Schweizer hatte seit dem 20. März in Mannheim in Untersuchungshaft gesessen, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt und dabei mit einem Messer verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben. Ungeachtet der gestrigen OLG-Entscheidung muss sich Kachelmann wegen dieses Vorwurfs vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Lediglich der Beginn der Hauptverhandlung, der für den 6. September geplant ist, könnte sich nach der Freilassung des Angeklagten verschieben.

Anfang des Monats hatte sich das Landgericht Mannheim noch geweigert, den Haftbefehl gegen Kachelmann aufzuheben. Dessen Anwalt legte daraufhin Haftbeschwerde beim OLG Karlsruhe ein. Experten werten dessen Entscheidung als Signal zugunsten Kachelmanns für das Hauptverfahren.

Es sei nicht auszuschließen, argumentierten die Richter, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer Kachelmann falsch belasten wollte. Außerdem sei die Frau die einzige Belastungszeugin. Auch könnten "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" eine Rolle spielen. Zudem könnte sich die Klägerin die von ihr angezeigten Verletzungen selbst beigebracht haben. Da der Angeklagte die Tat bestreite, stehe Aussage gegen Aussage.

Kachelmann gilt nun als freier Mann und darf auch wieder in die Schweiz reisen. Zur Teilnahme am Prozess gegen ihn in Deutschland ist er jedoch verpflichtet. Die ARD will ihren Wetterexperten trotz der OLG-Entscheidung vorerst nicht vor die Kamera lassen. hgf/dpa


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30.07.2010

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