Vater des Amokläufers von Winnenden muss nicht in Haft
Stuttgart. Es war ein Stellvertreter-Prozess um den Amoklauf von Winnenden. Denn der Amokläufer Tim K. hatte sich selbst gerichtet. Sein Vater musste sich vor Gericht verantworten, weil er die Tatwaffe nicht im Tresor verwahrt hatte. Es ging glimpflich für ihn aus.
Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Vater des Täters nichts ins Gefängnis muss. Das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat verurteilte den 52-jährigen Unternehmer am Donnerstag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung. Er blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte.
Der Sportschütze, der das Urteil anhörte, hatte die Pistole, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Der 17-jährige Tim K. verübte das Massaker am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen. Es war der erste Prozess in Deutschland, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde.
Das Gericht sprach den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig, außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Verteidiger hatten sich am Ende des knapp sechsmonatigen Prozesses gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selbst unter den Folgen des Amoklaufs litten.
Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt. „Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis“, sagte der Sprecher des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, vor dem Urteil. Schober hatte seine Tochter bei dem Massaker im März 2009 verloren.
Dagegen hatten andere Hinterbliebene ihre Erwartungen bewusst heruntergeschraubt. „Die Frage des Strafmaßes ist sekundär“, sagte Jens Rabe, ein Vertreter der Nebenklage. Am wichtigsten sei, dass es ein klares Signal des Gerichts gebe und der Vater nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werde, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung. „Der Prozess war für die Hinterbliebenen emotional sehr belastend, gleichwohl aber hilfreich.“ Sie hätten unter anderem erfahren, wie ihre Kinder genau zu Tode gekommen seien.
Die Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Gisela Mayer, sagte vor dem Urteil: „Es gibt keine Gerechtigkeit, die diesen 15-fachen Mord in irgendeiner Weise sühnen könnte.“ Allerdings sitze auf der Anklagebank nicht der Amokläufer, sondern sein Vater. Die Vorsitzende der Stiftung kritisierte, dass das Waffengesetz bis heute nicht wirklich verschärft worden sei. Wer in seiner privaten Wohnung gefährliche Waffen halte, habe eine erhöhte Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, sagte Mayer im ZDF-Morgenmagazin“. „Wenn man diese Norm verletzt, dann wird man deutlich bestraft.“
Die Grünen warfen der Bundesregierung beim Waffenrecht politische Versäumnisse vor. „Die Urteilsverkündung zu Winnenden erinnert in beschämender Weise daran, dass Union und FDP in Berlin und Stuttgart immer noch nicht bereit sind, die politischen Konsequenzen aus diesem furchtbaren Amoklauf zu ziehen“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth dem Nachrichtenportal „n-tv.de“.
Roth forderte ein Verbot von großkalibrigen Waffen: „Sie haben im Schießsport nichts zu suchen, und scharfe Schusswaffen gehören raus aus den Wohn- und Schlafzimmern.“ Die Vorschriften im Waffenrecht waren zuletzt nach dem Amoklauf verschärft worden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt ein Verbot großkalibriger Waffen allerdings ab. Der gesetzliche Handlungsbedarf sei „ausgereizt“, sagte GdP-Vizechef Frank Richter „n-tv.de“. Wichtiger sei die Einführung des bundesweiten Waffenregisters, das bis Ende 2012 kommen soll. Die GdP beklagte zudem fehlendes Personal bei der Kontrolle von Waffenbesitzern.
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Autor: dpa | 10.02.2011
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Scheiben eines Autohauses in Wendlingen mit Einschusslöchern einer großkalibrigen Waffe. Bei einem Amoklauf hatte ein 17-jähriger Schüler im März 2009 15 Menschen und anschließend sich selbst mit einer Waffe getötet. Sein Vater ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Foto: dpa
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