Urteil hat Auswirkungen auf das Landespolizeigesetz

Der Richterspruch hat Folgen für das 2008 novellierte Landespolizeigesetz. "Das Urteil erfordert auch eine Änderung des Landespolizeigesetzes", sagte der Sprecher von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP). Dies betreffe die in Paragraph 23a eingeführten Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung durch die Polizei. Diese könnten ab sofort nicht mehr angewandt werden. Eine Überarbeitung könne erst erfolgen, wenn der Bund das Urteil umgesetzt habe.

Weit zurückhaltender äußerte sich Landesinnenminister Heribert Rech (CDU): Nach einer ersten Bewertung habe Paragraph 23a "weitgehend Bestand". Auch bei der Gesamtbewertung des Urteils liegen die Minister auseinander: Rech bedauerte es, Goll sprach von einem "Sieg für die Freiheit". SPD-Innenexperte Reinhold Gall nannte Golls Jubel unverständlich: Im Land habe er "dieselbe Sammelwut" organisiert. Grünen-Innenexperte Uli Sckerl forderte Rech auf, das Landespolizeigesetz rasch zu ändern. rol


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03.03.2010

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