Sicherheitsexperte: Daten nicht nur sammeln
Der CDU-Sicherheitsexperte Clemens Binninger rechnet bald mit Pilotversuchen zum Einsatz von Körperscannern. Passagierdaten müssen nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten strenger überprüft werden.
Muss die Sicherheitspanne am Münchner Flughafen Konsequenzen haben?
CLEMENS BINNINGER: Das war ein Fehlalarm durch menschliches Versagen in einem Einzelfall. Grundsätzlich hat sich das Verfahren bewährt, an den Flughäfen Mitarbeiter von Privatfirmen unter Aufsicht der Bundes- oder Landespolizei zu beschäftigen. Dieses Fachpersonal durchläuft eine Spezialausbildung von über 100 Stunden mit einer Abschlussprüfung. Wer die nicht besteht, darf die Aufgabe nicht wahrnehmen. Ich glaube, dass es kein Sicherheitsgewinn wäre, dieses Verfahren jetzt in Frage zu stellen.
In Detroit ist neulich ein Anschlag nur knapp verhindert worden. Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Vorfall?
BINNINGER: Die Frage, die sich für mich stellt, lautet: Wie verhindern wir, dass Personen, die als Terrorverdächtige bekannt sind, an Bord von Passagiermaschinen kommen? Dazu ist es erforderlich, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen, die unsere Behörden über potenzielle Gefährder haben, nicht nur gesammelt, sondern auch ausgewertet und genutzt werden, was bei dem Vorfall in Detroit offensichtlich nicht erfolgte. Wir brauchen also ein intelligentes Verfahren, welches sicherstellt, dass verdächtige Personen nicht unbemerkt in Flugzeuge gelangen.
Dann müssten Sie aber alle Passagierlisten mit den Daten der Sicherheitsbehörden abgleichen?
BINNINGER: Die EU-Außenminister haben bei ihrem Treffen in Toledo vereinbart, dass die Brüsseler Kommission in den nächsten Monaten einen Vorschlag für ein Abkommen über den Austausch von Passagierdaten erarbeitet. Nach unseren Vorstellungen aber nicht, um sie jahrelang zu speichern, sondern für den aktuellen Abgleich mit den Informationen der Sicherheitsbehörden.
Wer entscheidet darüber?
BINNINGER: Nach dem Lissabon-Vertrag ist - anders als bisher - für innen- und rechtspolitische Regelungen keine Einstimmigkeit im Ministerrat mehr erforderlich. Das heißt, eine Mehrheit der Mitgliedsländer kann sich mit guten Argumenten durchsetzen. Blockaden sind also ausgeschlossen. Allerdings brauchen neue Richtlinien auch die Zustimmung des Europa-Parlaments, wie jetzt beim Swift-Abkommen über den Transfer von Bankdaten in die USA.
Wollen Sie nur Transatlantikflüge durchchecken?
BINNINGER: Das wäre wenig sinnvoll. Es kann doch sein, dass ein Terrorverdächtiger von Berlin nach Madrid fliegt oder von Frankfurt nach London. Wir sollten also nicht nur den Flugverkehr mit den USA im Auge haben.
Wann kommt der Nacktscanner?
BINNINGER: Zunächst einmal habe ich etwas gegen diesen Begriff. Der Körperscanner, der jetzt kurz vor seiner Erprobung in der Praxis steht, wird keine Nacktbilder produzieren, wie teilweise suggeriert wird, sondern menschliche Umrisse oder Hologramme. Diese Technologie ist im Massengeschäft der zivilen Luftfahrt das Mittel erster Wahl. Allerdings unter drei Voraussetzungen: 1. Der Scanner muss effektiv und zuverlässig sein. 2. Er darf die Gesundheit der Betroffenen nicht gefährden. 3. Er muss den Persönlichkeitsschutz wahren. Dann rechne ich damit, dass Pilotversuche in der zweiten Jahreshälfte 2010 beginnen können.
Clemens Binninger (47), Polizeioberrat a.D., vertritt seit 2002 den Wahlkreis Böblingen im Bundestag.
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Autor: GUNTHER HARTWIG | 30.01.2010
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Daten müssen besser ausgewertet werden, fordert der CDU-Abgeordnete Binninger. Foto: Achim Melde
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