Selbstversuch: Widerspruch gegen Street View
"Unkenntlichmachung beantragen" - so steht es im schönsten Bürokratendeutsch auf der Startseite von Google Street View. Wer darauf klickt, um dem Internetgiganten die Veröffentlichung der Bilder seines Hauses zu untersagen, muss sich zunächst mit Kleingedrucktem abmühen.
Positiv ist: Nicht nur Hausbesitzer, sondern alle Menschen, die ein Haus bewohnen, dürfen die Veröffentlichung der Fotos ablehnen. Das schließt auch Mieter ein.
Schlecht ist: Nur wer tatsächlich in dem Haus wohnt oder es besitzt, darf widersprechen. Damit will Google offenbar verhindern, dass sich irgendwelche Witzbolde als Eigentümer des Deutschen Bundestags ausgeben. Die Kehrseite ist, dass meine 86-jährige Großmutter, die weder Computer noch Internet hat, selbst einen Brief an Google schreiben muss, während mich der Vorgang ein paar Sekunden am Computer kostet. Das dürfte gerade ältere Bürger abschrecken.
Auf der nächsten Seite gebe ich meine Adresse ein und bekomme mein Haus auf Google Maps, dem Online-Kartendienst des Unternehmens, angezeigt. Mit einem Marker klicke ich aufs Dach und lege damit das Gebäude fest, das unkenntlich gemacht werden soll.
Um sicherzugehen, dass ich diejenige bin, die ich vorgebe zu sein, schickt Google einen Verifizierungscode an meine Postadresse. Der Link zur Seite, auf der ich den Code eingeben muss, steht in der Bestätigungs-Mail. Die Zustellung kann einige Tage in Anspruch nehmen, heißt es dort. Also wieder warten. Die gute Nachricht ist: Wer auf dem Land wohnt, muss sich nicht beeilen. In den 20 Großstädten, in denen Street View startet, endet die Frist jedoch am 15. September.
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Autor: ANTJE DÖRR | 19.08.2010
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