STICHWORT · VERKEHRSZENTRALREGISTER: Punkt für Punkt
Seit mehr als 50 Jahren ist das Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes, so heißt die Flensburger Verkehrssünderkartei offiziell, so etwas wie das schlechte Gewissen der Autofahrernation. In der Kartei waren zuletzt rund neun Millionen Bürger mit Straftaten und schweren Ordnungswidrigkeiten am Steuer registriert.
Bisher gibt es einen komplizierten Katalog: Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40 Euro werden mit 1 bis 4 Punkten bewertet, für Straftaten gibt es 5 bis 7 Punkte in der Kartei. Was die angekündigte Reform dafür im Detail bedeutet, steht nicht endgültig fest. Klar ist: Für Verstöße, bei denen es bisher bis zu 3 Punkte gab, soll es nur noch 1 Punkt geben. Für alle schwereren Taten - die bisher mit 3 bis 7 Punkten bewertet wurden - ist offenbar eine zweite Gruppe geplant: mit 2 Punkten.
Wer zum Beispiel innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu viel auf dem Tacho hat, bekäme künftig nur noch 1 Punkt statt bisher 3 Punkte. Die Höchststrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis, soll es bereits bei 8 Punkten geben; bisher sind es 18 Punkte. Ein Konto von 14 und mehr Punkten hatten zuletzt etwa 62 000 Autofahrer, meist Männer.
Mit freiwilligen Seminaren können Verkehrssünder bisher Punkte tilgen: 4 Punkte, wenn nicht mehr als 8 auf dem Konto sind. Bei weniger als 14 lassen sich noch 2 Punkte tilgen, ab 14 ist das Seminar Pflicht - ohne Punktabzug.
Bisher werden die Punkte je nach Schwere eines Verstoßes nach zwei bis zehn Jahren gelöscht - aber nur, wenn kein weiterer Verstoß dazukommt, sonst leben sie wieder auf. Angedacht ist nun, dass künftig jeder Verstoß für sich verjähren soll - nach zwei oder drei Jahren.
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Autor: DPA | 10.02.2012
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