Richter sehen Mord - Harte Strafen im Brunner-Prozess
München. Für die Richter war es Mord, und sie zeigten Härte: Im Brunner- Prozess hat das Landgericht München die beiden jungen Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Erste Reaktionen: Richtig so.
Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München I die Schläger zu langen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Mordes. Mit seinem harten Urteil folgte das Gericht am Montag annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Der 19-jährige Haupttäter Markus S. bekam neun Jahre und zehn Monate Haft wegen Mordes. Das Gericht blieb damit nur zwei Monate unter der höchstmöglichen Jugendstrafe. Gegen Sebastian L. (18) verhängte die Jugendkammer sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil er sich schützend vor die Schülergruppe gestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für Markus S. und acht Jahre für Sebastian L. verlangt. Die Verteidigung hingegen hätte die beiden Angeklagten mit deutlich unter sieben und dreieinhalb Jahren ausreichend bestraft gesehen. Die Verteidiger wollen nun das Urteil anfechten. Bei Markus S. sehen sie vor allem den Mordvorwurf als überzogen an. Für die Anwälte von Sebastian L. hingegen st die Strafe viel zu hoch.
Am 12. September 2009 hatten die beiden jungen Männer eine Gruppe Teenager in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Schüler. „Er hörte nicht weg“, sagte Baier in der Urteilsbegründung. „Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, "der Spastiker", sich einmische.“
An dem Bahnsteig am S-Bahnhof Solln habe sich Brunner „wie ein menschliches Schutzschild“ vor die verängstigten Schüler gestellt und dann aus Notwehr als erster zugeschlagen. „Brunner durfte von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der beiden Angeklagten usgehen.“ Die beiden seien gemeinsam brutal auf ihn losgegangen. Markus S. trat ihn gegen den Kopf und gegen den Bauch, als er bereits am Boden lag - beide Tritte hätten Gutachtern zufolge lebensgefährlich sein können.
Während Sebastian L. Brunner nur habe verletzen wollen, habe Markus S. als der Aggressivere den Tod Brunners in Kauf genommen. „Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen“, sagte Baier.
Sebastian L. habe während der Schlägerei versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden 50-Jährigen wegzuziehen. „Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig“, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden. Zudem habe er im Prozess aufrichtige Reue gezeigt. Bei Markus S. hingegen fehle dieses Bewusstsein bis heute. Noch in der Untersuchungshaft habe er Unverständnis geäußert, warum sich Brunner eingemischt habe.
Brunner starb schließlich nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als klares Signal, dass Gewalt nicht geduldet werde. „Dominik Brunner hat in einer für die damaligen Opfer äußerst brisanten Lage unerschrocken geholfen und ist ein Vorbild für Zivilcourage.“ Der Richterspruch sei „hart und deshalb gut“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. „Dominik Brunner hat eben nicht weggesehen, sondern ist eingeschritten, als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr geraten sind. aran ändert weder sein Herzfehler noch die Art seines Einschreitens etwas.“ dpa
Der 19-jährige Haupttäter Markus S. bekam neun Jahre und zehn Monate Haft wegen Mordes. Das Gericht blieb damit nur zwei Monate unter der höchstmöglichen Jugendstrafe. Gegen Sebastian L. (18) verhängte die Jugendkammer sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil er sich schützend vor die Schülergruppe gestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für Markus S. und acht Jahre für Sebastian L. verlangt. Die Verteidigung hingegen hätte die beiden Angeklagten mit deutlich unter sieben und dreieinhalb Jahren ausreichend bestraft gesehen. Die Verteidiger wollen nun das Urteil anfechten. Bei Markus S. sehen sie vor allem den Mordvorwurf als überzogen an. Für die Anwälte von Sebastian L. hingegen st die Strafe viel zu hoch.
Am 12. September 2009 hatten die beiden jungen Männer eine Gruppe Teenager in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Schüler. „Er hörte nicht weg“, sagte Baier in der Urteilsbegründung. „Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, "der Spastiker", sich einmische.“
An dem Bahnsteig am S-Bahnhof Solln habe sich Brunner „wie ein menschliches Schutzschild“ vor die verängstigten Schüler gestellt und dann aus Notwehr als erster zugeschlagen. „Brunner durfte von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der beiden Angeklagten usgehen.“ Die beiden seien gemeinsam brutal auf ihn losgegangen. Markus S. trat ihn gegen den Kopf und gegen den Bauch, als er bereits am Boden lag - beide Tritte hätten Gutachtern zufolge lebensgefährlich sein können.
Während Sebastian L. Brunner nur habe verletzen wollen, habe Markus S. als der Aggressivere den Tod Brunners in Kauf genommen. „Sein Verhalten steht auf sittlich niedrigster Stufe. Wäre er erwachsen, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen“, sagte Baier.
Sebastian L. habe während der Schlägerei versucht, seinen Freund von dem am Boden liegenden 50-Jährigen wegzuziehen. „Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig“, sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden. Zudem habe er im Prozess aufrichtige Reue gezeigt. Bei Markus S. hingegen fehle dieses Bewusstsein bis heute. Noch in der Untersuchungshaft habe er Unverständnis geäußert, warum sich Brunner eingemischt habe.
Brunner starb schließlich nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der im Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als klares Signal, dass Gewalt nicht geduldet werde. „Dominik Brunner hat in einer für die damaligen Opfer äußerst brisanten Lage unerschrocken geholfen und ist ein Vorbild für Zivilcourage.“ Der Richterspruch sei „hart und deshalb gut“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. „Dominik Brunner hat eben nicht weggesehen, sondern ist eingeschritten, als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr geraten sind. aran ändert weder sein Herzfehler noch die Art seines Einschreitens etwas.“ dpa
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06.09.2010
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Urteil im Brunner-Prozess: Der Angeklagten Markus S. (rechts) wurde vom Landgericht München wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Sebastian L. erhielt sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung.
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Kommentare (2)
Brunner-Prozess
Vollkommen richtig!!!! Laut Anwaelte,sind die Strafen zu Hoch???Moechte von diesen Herren mal gerne wissen,wie sie denn urteilen würden,wenn von ihnen ein Angehoeriger so Erschlagen wird,welche Strafen sie dann verlagen????
Unnötige Kosten
Es ist schade für jeden Cent, den der Steuerzahler für solche Leute ausgeben muß! Brunner mußte wegen denen sterben und wir müssen Zahlen bis die Verbrecher irgendwann der Teufel holt. Mancher würde sich eine andere Lösung wünschen.