Richter kippen Speichergesetz
Karlsruhe. Die anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Verbindungsdaten der Telekommunikation dürfen vorerst nicht mehr massenhaft und ohne Verdacht gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und damit der größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik stattgegeben. In der Bundesregierung zeichnet sich ein Konflikt um eine Neuregelung ab.
Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenspeicherung in engen Grenzen zügig erneut durchsetzen will, tritt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die Bremse. Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden. Sie beruht auf einer EU-Richtlinie.
Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Speicherung ohne Verdacht sei geeignet, ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein" hervorzurufen. Die Karlsruher Richter erteilten einer anlasslosen Speicherung aber keine generelle Absage, machten für eine mögliche Neuregelung aber strenge Vorgaben. Auch die EU-Richtlinie stellten sie nicht in Frage. Damit umgingen sie eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte Anfang 2009 festgestellt, es sei offen, ob die Richtlinie gegen das Grundrecht auf Privatsphäre verstoße. EUJustizkommissarin Viviane Reding kündigte eine Überprüfung an.
Die Telekommunikationswirtschaft fordert hunderte Millionen Euro für bereits erfolgte Speicherungen zurück. Die Unternehmen müssen die Daten nun vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone kündigten an, den Strafverfolgungsbehörden ab sofort keine Auskünfte mehr zu den Daten zu geben. Vodafone werde auch die Speicherung einstellen, sagte ein Sprecher.
Nach Ansicht von Baden-Württembergs Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) wirkt sich der Richterspruch auch auf Baden-Württemberg aus. "Das Urteil erfordert auch eine Änderung des Landespolizeigesetzes", sagte sein Sprecher. Konkret könnten die Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung durch die Polizei nicht mehr angewandt werden. rol/cf/dpa/apn
Weitere Artikel:
- LEITARTIKEL · VORRATSDATEN: Karlsruher Feuerwehr
- Diätkur für den Datenhamster
- DOKUMENTATION: Die Leitsätze des Urteils
- Neuer Krach droht
- Urteil hat Auswirkungen auf das Landespolizeigesetz
- Wie funktioniert die Vorratsdatenspeicherung ?
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
03.03.2010
| Artikel twittern |
|
|
MEISTGELESENE ARTIKEL
Türsteherpoltik in Crailsheim in der Kritik
Daheim Geburtstag zu feiern ist ganz schön, aber zum Schluss mit der ganzen Clique noch in die Diskothek zu gehen, hat auch was. Also machte das kürzlich auch die ältere Tochter des Crailsheimer Bürgermeisters Herbert Holl so.... mehr
Inferno in der Hechinger Altstadt
Hechingen Der größte Altstadtbrand der jüngeren Hechinger Geschichte tobte am Montagabend in der Markt- und Schlossstraße. Dramatische Rettungsszenen spielten sich ab. Neun Menschen wurden verletzt.... mehr
Inferno in der Hechinger Altstadt
Hechingen Der größte Altstadtbrand der jüngeren Hechinger Geschichte tobte gestern Abend in der Markt- und Schlossstraße. Dramatische Rettungsszenen spielten sich ab. Neun Menschen wurden verletzt.... mehr
Hechinger Brandruinen qualmen noch
Am Tag nach dem Großbrand in der Hechinger Altstadt qualmt es immer noch aus den Brandruinen. Feuerwehrleute sind auch 20 Stunden nach Ausbruch des Feuers noch mit Löscharbeiten beschäftigt.... mehr
Haussklave erhängt sich bei Sex-Spiel in Neu-Ulmer Bordell
Neu-Ulm Ein 36-jähriger Hausbediensteter hat sich am Montag im Neu-Ulmer Bordell „Lili M.“ bei einem Sex-Experiment offenbar zu Tode stranguliert.... mehr

ZURÜCK