Rätselhafter Feuertod erneut vor Gericht

Magdeburg.  Wie ist der gefesselte Asylbewerber Oury Jalloh wirklich gestorben? Dieser Frage muss das Landgericht Magdeburg erneut nachgehen.

An Händen und Füßen gefesselt stirbt der Asylbewerber Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in der Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau einen qualvollen Feuertod. Der Mann aus Sierra Leone erleidet einen Hitzeschock infolge extrem heißer Brandgase. Wer hat Schuld am Tod des Afrikaners und was hat sich in dem Raum genau abgespielt? Sechs Jahre nach der Tragödie sollen die vielen offenen Fragen doch noch aufgeklärt werden.

Am Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Magdeburg der neue Prozess in dem Fall. Ein Jahr zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Landgerichtes Dessau-Roßlau vom 8. Dezember 2008 gegen einen Polizisten, der von der Mitschuld am Tod des Afrikaners freigesprochen wurde, aufgehoben.

Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht der Landeshauptstadt verwiesen. Mehr als 20 Verhandlungstage sind bisher angesetzt, etliche Zeugen und drei Gutachter geladen worden.

Angeklagt ist ein heute 50 Jahre alter Polizist aus Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Beamte soll an jenem 7. Januar 2005 den Alarm im Polizeirevier mehrfach ignoriert und erst viel zu spät reagiert haben. Jalloh hat nach Ansicht der Ermittler das Feuer in der Zelle selbst entfacht.

Dazu soll er trotz Fesselung mit einem Feuerzeug die Matratze in dem gekachelten Raum angezündet haben. Angehörige, Freunde und Initiativen, die sich vehement für die lückenlose Aufklärung der Geschehnisse einsetzen, glauben dies nicht. Jallohs lebloser Körper war laut Obduktion von schweren Brandverletzungen gezeichnet.

Die Aufklärung der Todesumstände gelang dem Landgericht Dessau-Roßlau an 60 Verhandlungstagen und trotz Brand- und Versuchsanordnungen und Sachverständigen-Gutachten nicht. "Trotz aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert", hatte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff in der Urteilsbegründung gesagt und widersprüchliche Aussagen von Polizisten scharf kritisiert.

Menschenrechtler warfen den Beamten vor, durch "Korpsgeist" die Wahrheitsfindung verhindert zu haben. Nach Ansicht von Menschenrechtlern war das 22 Monate dauernde Verfahren auch an einer "Mauer des Schweigens" bei der Polizei gescheitert.

"Die ermutigende Entscheidung des BGH eröffnet nun die späte Chance, dass dieser Fall doch noch aufgeklärt und die polizeiliche Verantwortung für den Tod in der Polizeizelle Nummer 5 offengelegt wird", meint der Publizist und Vize-Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner. "Die Angehörigen von Oury Jalloh haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren."

Der BGH hatte den Freispruch für einen am Landgericht Dessau-Roßlau angeklagten zweiten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung nicht aufgehoben, damit ist das Urteil gegen diesen Beamten rechtskräftig.


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Autor: PETRA BUCH, DPA | 10.01.2011

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