RAF-Akten ein wenig weniger geheim
Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft darf im Mordfall Buback geheime Akten vor Gericht verwerten. Das hat Innenminister Thomas de Maizière entschieden.
"Die Akten sind da." Diesen Erfolg meldete gestern Frank Wallenta, Sprecher der Bundesanwaltschaft. So könnte es im Verfahren gegen Verena Becker, einst Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), vorangehen. "Die Akten", das sind ein 227-seitiger Operativvermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von 1981 und ein 82-seitiger Auswertebericht von 1982. Ob die Öffentlichkeit deshalb neue Details über die RAF erfährt, bleibt offen, denn das Material gilt weiter als geheim.
Seit April 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft aufgrund neuer Erkenntnisse wieder gegen Becker und hatte deshalb beim Bundesinnenministerium die Freigabe der BfV-Akten beantragt. Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mauerte. Das Bekanntwerden des Inhalts könne dem "Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes" schaden, lautete die Begründung. So sollten die Bundesanwälte, die Licht in den Anschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 bringen wollen, zwar Einsicht in die BfV-Akten nehmen, ihre Erkenntnisse aber nicht vor Gericht gegen Becker verwenden dürfen.
Gerüchte, die heute 57 Jahre alte Verena Becker sei Informantin des Verfassungsschutzes gewesen, gibt es schon lange. Angebliche Hinweise in einer Akte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR hatte zum Beispiel im vergangenen Jahr die Bild-Zeitung ausgegraben.
Innenminister Thomas de Maizère hat nun einen Kompromiss gewählt: Die Akten seien "gerichtsverwertbar", erklärt Wallenta. Der Quellenschutz, also die Frage, wer dem BfV Informationen geliefert hat, bleibe gewahrt. Auch bleibe die Einstufung als "geheim" bestehen. Für die Bundesanwaltschaft sei das jedoch "ganz normal". Gegebenenfalls müsse sich das Gericht Gedanken über den Ausschluss der Öffentlichkeit machen.
Verena Becker war kurz nach dem Buback-Mord am 3. Mai 1977 in Singen festgenommen worden. Sie und Günter Sonnenberg hatten die Tatwaffe im Gepäck. Becker wurde 1977 wegen einer Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt, 1989 aber von Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) begnadigt. Eine Beteiligung am Buback-Mord konnte ihr nicht nachgewiesen werden - "trotz eines verbleibenden Tatverdachts", wie es bei der Bundesanwaltschaft hieß, wurde das Verfahren eingestellt. Verurteilt wegen des Attentats wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt.
Am 28. August 2009 wurde Verena Becker im Zuge der neuen Ermittlungen zum Buback-Mord erneut in Haft genommen, vom Bundesgerichtshof (BGH) kurz vor Weihnachten aber auf freien Fuß gesetzt. Der BGH wertete ihren Beitrag nur als Beihilfe, nicht als Mittäterschaft. Eine Verurteilung brächte deshalb nur eine begrenzte Freiheitsstrafe - wenig angesichts der 1977 erfolgten Verurteilung.
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
Autor: CHRISTOPH FAISST | 16.03.2010
| Artikel twittern |
|
|
Noch immer sind viele Fragen rund um den RAF-Anschlag auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 ungeklärt.
MEISTGELESENE ARTIKEL
Türsteherpoltik in Crailsheim in der Kritik
Daheim Geburtstag zu feiern ist ganz schön, aber zum Schluss mit der ganzen Clique noch in die Diskothek zu gehen, hat auch was. Also machte das kürzlich auch die ältere Tochter des Crailsheimer Bürgermeisters Herbert Holl so.... mehr
Inferno in der Hechinger Altstadt
Hechingen Der größte Altstadtbrand der jüngeren Hechinger Geschichte tobte am Montagabend in der Markt- und Schlossstraße. Dramatische Rettungsszenen spielten sich ab. Neun Menschen wurden verletzt.... mehr
Inferno in der Hechinger Altstadt
Hechingen Der größte Altstadtbrand der jüngeren Hechinger Geschichte tobte gestern Abend in der Markt- und Schlossstraße. Dramatische Rettungsszenen spielten sich ab. Neun Menschen wurden verletzt.... mehr
Hechinger Brandruinen qualmen noch
Am Tag nach dem Großbrand in der Hechinger Altstadt qualmt es immer noch aus den Brandruinen. Feuerwehrleute sind auch 20 Stunden nach Ausbruch des Feuers noch mit Löscharbeiten beschäftigt.... mehr
Haussklave erhängt sich bei Sex-Spiel in Neu-Ulmer Bordell
Neu-Ulm Ein 36-jähriger Hausbediensteter hat sich am Montag im Neu-Ulmer Bordell „Lili M.“ bei einem Sex-Experiment offenbar zu Tode stranguliert.... mehr

ZURÜCK
