RAF-Akten ein wenig weniger geheim

Karlsruhe.  Die Bundesanwaltschaft darf im Mordfall Buback geheime Akten vor Gericht verwerten. Das hat Innenminister Thomas de Maizière entschieden.

"Die Akten sind da." Diesen Erfolg meldete gestern Frank Wallenta, Sprecher der Bundesanwaltschaft. So könnte es im Verfahren gegen Verena Becker, einst Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), vorangehen. "Die Akten", das sind ein 227-seitiger Operativvermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von 1981 und ein 82-seitiger Auswertebericht von 1982. Ob die Öffentlichkeit deshalb neue Details über die RAF erfährt, bleibt offen, denn das Material gilt weiter als geheim.

Seit April 2008 ermittelt die Bundesanwaltschaft aufgrund neuer Erkenntnisse wieder gegen Becker und hatte deshalb beim Bundesinnenministerium die Freigabe der BfV-Akten beantragt. Der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mauerte. Das Bekanntwerden des Inhalts könne dem "Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes" schaden, lautete die Begründung. So sollten die Bundesanwälte, die Licht in den Anschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 bringen wollen, zwar Einsicht in die BfV-Akten nehmen, ihre Erkenntnisse aber nicht vor Gericht gegen Becker verwenden dürfen.

Gerüchte, die heute 57 Jahre alte Verena Becker sei Informantin des Verfassungsschutzes gewesen, gibt es schon lange. Angebliche Hinweise in einer Akte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR hatte zum Beispiel im vergangenen Jahr die Bild-Zeitung ausgegraben.

Innenminister Thomas de Maizère hat nun einen Kompromiss gewählt: Die Akten seien "gerichtsverwertbar", erklärt Wallenta. Der Quellenschutz, also die Frage, wer dem BfV Informationen geliefert hat, bleibe gewahrt. Auch bleibe die Einstufung als "geheim" bestehen. Für die Bundesanwaltschaft sei das jedoch "ganz normal". Gegebenenfalls müsse sich das Gericht Gedanken über den Ausschluss der Öffentlichkeit machen.

Verena Becker war kurz nach dem Buback-Mord am 3. Mai 1977 in Singen festgenommen worden. Sie und Günter Sonnenberg hatten die Tatwaffe im Gepäck. Becker wurde 1977 wegen einer Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt, 1989 aber von Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) begnadigt. Eine Beteiligung am Buback-Mord konnte ihr nicht nachgewiesen werden - "trotz eines verbleibenden Tatverdachts", wie es bei der Bundesanwaltschaft hieß, wurde das Verfahren eingestellt. Verurteilt wegen des Attentats wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt.

Am 28. August 2009 wurde Verena Becker im Zuge der neuen Ermittlungen zum Buback-Mord erneut in Haft genommen, vom Bundesgerichtshof (BGH) kurz vor Weihnachten aber auf freien Fuß gesetzt. Der BGH wertete ihren Beitrag nur als Beihilfe, nicht als Mittäterschaft. Eine Verurteilung brächte deshalb nur eine begrenzte Freiheitsstrafe - wenig angesichts der 1977 erfolgten Verurteilung.



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Autor: CHRISTOPH FAISST | 16.03.2010

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