Lohnniveau darf nicht gesenkt werden

Zeitarbeit soll nicht zu Lohndumping führen, fordert der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß aus Emmendingen. Die Union plant eine Gesetzesänderung.

Herr Weiß, ist es ein Massenphänomen, dass Unternehmen ihre Stammbelegschaft abbauen und durch Zeitarbeiter ersetzen?

PETER WEISS: Es ist sicher kein Massenphänomen. In den meisten Betrieben gewährleistet die Stammbelegschaft den größten Teil der Produktion oder der erstellten Dienstleistungen. Aber Zeitarbeit ist ein Phänomen, das generell zunimmt, vor allem um Auftragsspitzen abzudecken. Was Schlecker gemacht hat, nämlich die eigenen Mitarbeiter zu entlassen und postwendend als Zeitarbeiter wieder einzustellen, ist Gott sei Dank eine Ausnahme. Das ist auch rechtlich höchst bedenklich und meines Erachtens unzulässig.

Im BMW-Werk in Leipzig soll zeitweise jeder vierte Mitarbeiter am Band ein Zeitarbeiter gewesen sein. Wann liegt Missbrauch vor?

WEISS: Diese Frage muss Fall für Fall entschieden werden. Mein Eindruck ist - auch aus der Praxis vieler Betriebe, die ich besucht habe: Fünf bis maximal zehn Prozent Zeitarbeit an der gesamten Belegschaft können durchaus akzeptabel sein. Was darüber hinausgeht, halte ich für problematisch.

Zeitarbeiter haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, es sei denn, es gibt einen eigenen Tarifvertrag. Daher existieren für sie gleich mehrere Tarifverträge. Einigen wird der Vorwurf von Dumpinglöhnen gemacht - zu Recht?

WEISS: Ja, dieser Vorwurf wird zu Recht erhoben. Es gibt leider eine ganze Reihe von konkurrierenden Tarifverträgen im Bereich der Zeitarbeit. Einige führen auch nach meiner Ansicht zu einer nicht gerechtfertigten Absenkung des Verdienstes gegenüber dem, was ein regulär Beschäftigter verdienen würde. Deshalb wird mit großem Interesse verfolgt, ob das Bundesarbeitsgericht das jüngst in Berlin ergangene Urteil bestätigt, nach dem einige dieser Tarifverträge unzulässig sind und aufgehoben werden müssen, weil die Gewerkschaften, die sie abgeschlossen haben, nicht tariffähig sind.

War es ein Fehler, vom Prinzip des gleichen Lohns abzuweichen?

WEISS: Leiharbeit ist für viele Firmen eine Möglichkeit, Produktionsspitzen besser abzudecken und das Können von Mitarbeitern zu testen, die sie später fest anstellen. Zu diesem Zweck ist eine moderate Absenkung der Verdienstmöglichkeit vor allem in den ersten Einarbeitungsmonaten durchaus nachvollziehbar. Aber dauerhaft die Produktion oder die Dienstleistung durch Leiharbeiter zu erbringen und damit das Lohnniveau generell abzusenken, wie das bei Schlecker praktiziert wurde, ist sicher der falsche Weg. Das führt dazu, dass sich Lohndumping in Deutschland breitmacht. Das ist nicht in Ordnung. Deswegen stehen solche Firmen zu Recht am Pranger.

Was kann die Politik tun?

WEISS: Wir prüfen derzeit eine Gesetzesänderung, mit der der Fall Schlecker künftig rechtlich unmöglich wird - nämlich Mitarbeiter nur zu entlassen, um sie sofort für die gleiche Arbeit zu einem niedrigeren Lohn als Zeitarbeiter wieder zu beschäftigen.

Was halten Sie von den Forderungen nach der Einführung eines Mindestlohnes?

WEISS: Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir intensiv darüber diskutiert, ob für den Bereich der Zeitarbeit ein Mindestlohn festgelegt werden sollte. Das ist an den konkurrierenden Tarifverträgen gescheitert. Wenn jetzt ein Teil davon möglicherweise durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts für nichtig erklärt wird, dann hoffe ich, dass es doch möglich wird, sich über einen Mindestlohn für die Zeitarbeit zu verständigen.

Sollte ein maximaler Anteil von Zeitarbeitern in einem Unternehmen festgelegt werden?

WEISS: Das ist immer wieder diskutiert worden. Es ist sehr schwer, den Prozentsatz festzulegen, weil wir Betriebe mit sehr unterschiedlichen Anforderungen haben. Außerdem wäre eine solche Höchstzahl schwierig zu kontrollieren.


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Autor: DIETER KELLER | 15.01.2010

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