Kein Geld für Spielzeug oder Hefte
Mit Spannung schaut die Politik nach Karlsruhe: Verlangt das Verfassungsgericht ein Anheben der Grundsicherung oder sind die Sätze in Ordnung?
Jeder in Deutschland soll ein "menschenwürdiges Leben" führen können. Zur Abdeckung des "sozio-kulturellen Existenzminimums" zahlt der Staat allen, die sich selbst nicht helfen können, Grundsicherung. 2005 wurden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum "Hartz-Satz" zusammengelegt. Alleinstehende bekommen derzeit 359 Euro im Monat plus Miete und Heizung. Für Paare und Kinder ist der Satz geringer (siehe Tabelle). 2009 bezogen - einschließlich Familienangehörigen - 6,7 Millionen Menschen Hartz IV.
Schon lange klagen nicht nur die Betroffenen, dass die Sätze zu gering seien. Heute urteilt darüber das Bundesverfassungsgericht. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob die Beträge für Kinder angemessen sind. Doch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier machte in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2009 deutlich, dass auch der allgemeine Regelsatz unter die Lupe kommt.
Dieser Regelsatz wird alle fünf Jahre neu ermittelt. Basis ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts. Es macht eine Sonderauswertung der Verbrauchsausgaben des untersten Fünftels aller Haushalte ohne die Sozialhilfeempfänger. Von den sich so ergebenden Beträgen hat die Politik manches gekürzt, beispielsweise die Hälfte des Tabakverbrauchs oder zwei Drittel der Gaststättenbesuche. Ergebnis ist der Regelsatz. Jeder Bezieher kann das Geld verwenden, wie er will, betont die Regierung.
Die Beträge für Kinder werden sehr pauschal ermittelt: Bis zu 13 Jahren gab es lange 60 Prozent, darüber 80 Prozent des Erwachsenen-Satzes. Genauer ließe sich der Bedarf der Kinder nicht ermitteln, wurde argumentiert. Die Folge: Bei ihnen sind Ausgaben für Zigaretten und Alkohol berücksichtigt, nicht dagegen für Spielzeug oder Schulhefte. Gewisse Einsicht zeigte die große Koalition: Nach einer Sonderauswertung führte sie am 1. Juli 2009 eine zusätzliche Stufe von 70 Prozent für Kinder von 6 bis 13 Jahren ein. Denn es hatte sich ergeben, dass die Ausgaben ab dem schulpflichtigen Alter höher sind.
Sozialverbände fordern eine deutliche Erhöhung der Beträge: Die Caritas beispielsweise 21 bis 42 Euro zusätzlich, das Bündnis Kindergrundsicherung für jedes Kind 500 Euro im Monat.
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Autor: DIETER KELLER | 09.02.2010
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