In der Länderkammer droht Blockade
Schwarz-Gelb hat nicht nur die Mehrheit in Nordrhein-Westfalen verloren, sondern auch im Bundesrat. Daher drohen nun viele Reformen, die sich die Koalition im Bund vorgenommen hat, an ihm zu scheitern.
35 Stimmen - das ist das alles entscheidende Maß. So viele Stimmen braucht ein Gesetz im Bundesrat. Denn viele Reformen müssen nicht nur im Bundestag eine Mehrheit finden, sondern auch in der Länderkammer. Bisher kamen die schwarz-gelb regierten Bundesländer auf 37 Stimmen. Ohne Nordrhein-Westfalen sind es nur noch 31. Mehrheit ade.
Im Prinzip müssen alle Bundesgesetze auch der Länderkammer vorgelegt werden. Aber sie hat nicht immer ein Veto-Recht. Es gibt zwei Kategorien: Zustimmungsbedürftige Gesetze brauchen auch im Bundesrat eine Mehrheit. Je nach Größe hat jedes Land drei bis sechs Stimmen. Alle zusammen kommen auf 69 Stimmen. Für die Mehrheit sind also 35 die Schallmauer, bei Grundgesetzänderungen sogar 46. Wird dies nicht erreicht, kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Um einen Kompromiss auszuhandeln, haben Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss beider Kammern anzurufen. Auch diesem Ergebnis muss die Mehrheit von Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Einfacher läuft es bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen: Ihnen kann zwar der Bundesrat widersprechen, und er kann das Verfahren durch das Anrufen des Vermittlungsausschusses verzögern. Aber der Bundestag kann letztlich die Länderkammer überstimmen. Dafür ist dort die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, wenn die Mehrheit der Bundesratsmitglieder Einspruch erhoben hat.
Ein Ziel der letzten Föderalismusreform war es, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zu reduzieren. Doch die meisten wichtigen Projekte laufen auch jetzt nur, wenn die Mehrheit der Länder mitspielt. Das gilt als erstes für die geplante Reform der Einkommensteuer, egal ob es um den Steuersatz oder um Vereinfachungen geht. Denn diese Einnahmen stehen nicht nur dem Bund zu, sondern auch den Ländern und den Gemeinden. Das gilt auch bei der Mehrwertsteuer.
Gegen den Willen der Länder könnte der Bundestag nur den Solidaritätszuschlag ändern oder abschaffen, denn dieses Geld geht nur an den Bund, wie auch die Einnahmen aus der Mineralöl- und der Kfz-Steuer. Auch bei Ausgaben können sich die Länder häufig querlegen, etwa wenn es um Sozialgesetze geht und sie sich an den Kosten beteiligen müssen.
Gegen ihren Willen läuft ebenfalls nichts, wenn in ihre Organisations- und Verwaltungshoheit eingegriffen wird. Das gilt etwa für viele Regeln bei der Krankenversicherung, worunter die von Schwarz-Gelb geplante Gesundheitspauschale fallen würde. Umstritten ist, ob ein Abschied vom Atomausstieg zustimmungspflichtig wäre. Gelegentlich wird versucht, Gesetze so zu formulieren, dass die Länder kein Vetorecht haben.
Die Annahme, der Bundesrat würde Gesetze durchwinken, wenn die Mehrheit der Länder von den gleichen Koalitionen wie im Bund regiert wird, wäre allerdings zu einfach. Denn spätestens wenn es ums Geld geht, hört die Solidarität oft auf. Schon unter diesem Aspekt war eine Mehrheit für die geplanten Steuersenkungen immer ungewiss.
Abstimmungen im Bundesrat laufen nach eigenen Regeln ab: Gefragt wird nur nach der Zustimmung. Zwischen Ablehnungen und Enthaltungen wird nicht entschieden. Beide haben den gleichen Effekt, auch wenn innerhalb von Länderregierungen sehr fein differenziert wird. Denn meist vereinbaren sie im Koalitionsvertrag: Können sich die Regierungspartner nicht einigen, muss sich das Land enthalten.
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Autor: DIETER KELLER | 10.05.2010
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