Blind nach Vorschrift
Ulm. Eine schwer sehbehinderte Frau hat alles getan, um wieder arbeiten zu können. Doch selbst ein Wechsel der Krankenkasse half nichts. Diese finanziert ihr Kontaktlinsen nur, wenn sie nahezu blind bleibt.
Wenn es nicht so tragisch wäre, böte das Schicksal von Maria H. den Stoff für eine turbulente Theatersatire. Doch ihr Kampf um Kontaktlinsen im Wert von jährlich 320 bis 400 Euro, der sich immerzu wiederholt, hat die Frau zermürbt. "Es gibt keinen Ausweg mehr. Ich renne ständig gegen die Wand." Ohne die Sehhilfen findet sie keinen Job. Arbeitet sie nicht, ist sie nicht in der Lage, die Kontaktlinsen zu bezahlen. "Dann kann ich nicht einmal mehr aus dem Haus", sagt sie.
Dabei hat Maria H. alles versucht, ihre Situation zu bessern. Seit früher Kindheit leidet sie an einer beidseitigen Sehbehinderung. Sie ist hochgradig kurzsichtig und ihre Hornhaut weist eine abnormale Krümmung auf. Die Gläserstärken betragen rechts minus 10,75, links minus 17,5 Dioptrien. Um dies auszugleichen, braucht sie nach Maß gefertigte Kontaktlinsen. Eine Brille darf sie nach einer Nasenoperation wegen Atembeschwerden vor vier Jahren nicht tragen. Im Gegensatz zu Linsen würde sie damit rechts auch nur 60 statt 100 Prozent und links 5 statt 40 Prozent Sehkraft erlangen.
Ärztliche Atteste belegen die Erkrankungen der Mittvierzigerin absolut zweifelsfrei. Dennoch weigert sich die Barmer GEK strikt, der Hartz-IV-Empfängerin zu helfen. Sie beruft sich auf eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in dem Krankenkassen, Ärzte- und Krankenhausvertreter festlegen, welche Arznei, Heil- und Hilfsmittel gesetzlich Versicherte erhalten. Sehhilfen stehen Patienten zu, wenn die Sehkraft beider Augen "nach optimaler Brillen- oder Kontaktlinsenversorgung maximal 30 Prozent" beträgt. Auf Deutsch: Wer nach der Behandlung nahezu blind bleibt, dem finanziert das Solidarsystem optische Hilfen. Wer hingegen sein Leben nach ärztlicher Versorgung wieder aufnehmen, Auto fahren, eine Arbeit aufnehmen und Sozialbeiträge zahlen kann, dem verwehren Kassen- und Ärztefunktionäre diese Möglichkeit. Der G-BA hält sich an eine Tabelle der Weltgesundheitsorganisation WHO. Danach dürfen beide Augen nur eine Sehkraft von höchstens 30 Prozent aufweisen.
Maria H. ist eine freundliche, wortgewandte und zupackende Frau. Sie hat gelernt, nicht gleich aufzugeben, ob als Directrice im Hotel oder in ihrer jahrelangen Tätigkeit als Filialleiterin. Gegen die Mitteilung der Kasse, die Kosten nicht zu tragen, legt sie jedenfalls Einspruch ein. Der Grund: Wegen des Umgangs der DAK mit ihrem Augenleiden hat sie extra die Krankenkassen gewechselt. Dort hatte man ärztlich begründete Anträge auf eine mögliche operative Versorgung mehrfach abgelehnt und erklärt, es handle sich entweder um "schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden" oder um eine Art Schönheitsoperation.
Vor dem Kassenwechsel zum Juni 2010 sicherten zwei Mitarbeiter der Barmer ihr zu, zumindest die Kosten für die linke Kontaktlinse zu übernehmen. Knapp ein Jahr später ist von dem mündlichen Versprechen keine Rede mehr. Nach Einholen eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) lehnte die Kasse den Antrag auf Kostenübernahme ab. Zitiert wird die unsägliche Blind-bleibt-blind-Passage aus der G-BA-Richtlinie. Dazu heißt es: "Nach den vorliegenden Unterlagen haben Sie keine vom Gesetzgeber geforderte schwere Sehbeeinträchtigung (. . .) Insoweit können wir uns leider nicht an den Kontaktlinsen beteiligen." Kulanz schließt die Kasse aus.
Maria H. legt Widerspruch ein. Sie hatte nach den Gesprächen mit den Kassen-Mitarbeitern gehofft, wenigstens die nächsten Jahre mit Kontaktlinsen versorgt zu sein und "endlich mal Ruhe zu haben".
Drei Monate später weist ein vierköpfiger Ausschuss den Widerspruch in einem dreiseitigen Schreiben zurück. "Leider (. . .) Dies liegt nicht am fehlenden guten Willen. Wir bitten um Verständnis (. . .)", teilen laut Firmenlogo "die Gesundexperten" der Barmer GEK mit. Man sei eben an die Rechtsgrundlage gebunden.
Maria H. empfand schon die erste Abfuhr als erniedrigend. Jetzt weiß sie nicht mehr weiter. Sie sucht Hilfe bei einem Psychotherapeuten. Dessen Sitzungen zahlt die Kasse so anstandslos wie das Gutachten des MDK oder die Aufwandentschädigung der Mitglieder des Widerspruchsausschusses. Diese Ausgaben würden längst ausreichen, um Maria H. für Jahre wieder ein normales Leben zu ermöglichen. Stattdessen finanzieren Kommunen und Arbeitsagentur weiterhin das Arbeitslosengeld II und die Wohnung im Raum Schwäbisch Gmünd. Der Augenarzt und Ulmer CDU-Stadtrat Hans Walter Roth nennt dies ein gesetzwidriges Abwälzen eigentlicher Krankheitskosten auf die Sozialetats. Maria H. leidet auch darunter massiv. Sie könnte leicht einen Job finden. Doch sie steht vor dem unlösbaren Dilemma: "Krieg ich das eine nicht, erhalte ich das andere auch nicht."
Was sie "furchtbar" nennt, könnten Gesundheitspolitiker, Krankenkassen und Ärztefunktionäre mit einem Federstrich beenden: Schwer Sehbehinderte mit Kontaktlinsen zu versorgen, wenn sie dadurch ihr Leben wieder in die eigene Hand nehmen können. Die notwendige Hilfe abzuwehren, dürfte die Solidargemeinschaft mehr kosten als ihrem eigentlichen Auftrag gerecht zu werden. Sie ziehen Beiträge in Höhe von mehr als 180 Milliarden Euro im Jahr ein, um Kranke zu versorgen. Und Maria H. ist beileibe kein Einzelfall. Ihr sehnlichster Wunsch: "Gerechtigkeit" - und "einmal aufwachen und ganz normal sehen."
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Autor: MARTIN HOFMANN | 09.02.2012
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Blick in die Ulmer Fußgängerzone mit voller Sehkraft, mit 30 Prozent und 10 Prozent Sehkraft (von links).
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Kommentare (1)
das ist der Wille unserer Politiker
Hallo,nachdem dieses Gesetz 2003 beschlossen wurde, hat mir unsere zuständige Bundestagsabgeordnete (Frau Tillmann) persönlich gesagt, das dies kein Fehler im Gesetz sei und dies beabsichtigt wurde.
Ich würde einer solchen Kundin raten, sich an den Petitionsausschuß des Bundestages zu wenden, bzw. sich einen Augenoptiker zu suchen der Kontaktlinsen im Abo anbietet, so das sie nur Kosten von 20-30,-Euro im Monat hat.
MfG Gerd Thiele