Beide Täter traten Brunner ins Gesicht
München . Grausiges Ergebnis der Spurensicherung: An den Schläfen des bei einer Schlägerei mit zwei Jugendlichen getöteten Dominik Brunner waren die Sohlenabdrucke beider Beschuldigten. Das berichtete eine Expertin für Form- und Werkzeugspuren am Donnerstag im Landgericht mit Verweis auf die Auswertung der bei der Obduktion aufgenommenen Bilder.
Die Fotos seien mit den Abdrücken der Schuhe beider Tatverdächtigen verglichen und die Muster der Sohlen an einer Schläfe des Getöteten gefunden. Dominik Brunner dürfte demnach von beiden Angeklagten ins Gesicht getreten worden sein.
Brunner war im September vergangenen Jahres ums Leben gekommen, weil er vier Kinder vor den beiden Angeklagten Sebastian L. und Markus S. schützen wollte. Die beiden 18 und 19 Jahre alten Schläger müssen sich wegen Mordes verantworten. Einer hatte jedoch angegeben, Brunner nur geschlagen und nicht gegen den Kopf getreten zu haben.
Bei der Reanimation des Opfers noch am Tatort zeigte der Auswertung zufolge das Endlos-EKG des Defibrillators immer wieder ein Herzkammerflimmern an. Das sei „der EKG-Verlauf eines schwer geschädigten Herzens“, sagte eine Kardiologin im Prozess aus.
Beide Angeklagte waren zur Tatzeit aus der Sicht eines Rechtsmediziners voll schuldfähig. Der Ältere habe zwar einen Alkoholspiegel von maximal 2,09 Promille bei dem Gewaltexzess am Sollner Bahnhof gehabt. Er sei aber wie der vollkommen nüchterne Jüngere „situativ voll orientiert“ gewesen. Beide seien „ganz schnell über die Gleise geflüchtet, das ist nicht ganz einfach“. In ihrem Versteck in einem Gebüsch führten beide Gespräche mit dem Handy mit Informationen über das Geschehene. Bei ihrer Festnahme nach etwa einer Stunde zeigten sie keine Ausfallerscheinungen. dpa
Brunner war im September vergangenen Jahres ums Leben gekommen, weil er vier Kinder vor den beiden Angeklagten Sebastian L. und Markus S. schützen wollte. Die beiden 18 und 19 Jahre alten Schläger müssen sich wegen Mordes verantworten. Einer hatte jedoch angegeben, Brunner nur geschlagen und nicht gegen den Kopf getreten zu haben.
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29.07.2010
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