Auf die Hausärzte kommt es an

Um die ambulante Versorgung zu sichern, arbeiten Ärzteverbände und Krankenkassen zusammen. Trotz Kritik sind sie von diesem Versuch überzeugt.

Die Hausärzteverbände in Baden-Württemberg und Bayern und der Ärzteverband Medi setzen auf die Hausarzt-zentrierte Versorgung. Dazu haben sie mit der AOK in beiden Ländern und mit Betriebskrankenkassen Verträge abgeschlossen. Eine fast doppelt so hohe Quartalspauschale pro Patient sichert die Existenz der Praxen. Die Abrechnung ist einfach, nachvollziehbar und erfolgt zeitnah. Sie unterliegt keinem Budget.

Im Gegenzug verpflichten sich die Allgemeinärzte, an Qualitätszirkeln zur Arzneitherapie und Fortbildungen (Schmerztherapie, Palliativmedizin, Geriatrie) teilzunehmen. Sie orientieren sich an Behandlungsleitlinien, ohne an sie gefesselt zu sein, und verordnen Arzneimittel, die preiswert sind oder für die die Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag hat. Auch an diese Vorgaben sind sie im Einzelfall nicht gebunden.

In den Praxen können sich Arzthelferinnen in 120 Ausbildungsstunden zu Versorgungs-Assistentinnen qualifizieren. Sie entlasten den Arzt bei der Beratung von Chronikern und bei Hausbesuchen.

Für Patienten ist die Teilnahme am Programm freiwillig. Sie suchen dann ein Jahr lang zuerst den Hausarzt auf (ausgenommen Frauen- und Augenarzt). Er stellt dann Überweisungen aus. "Es ist belegt, dass gut qualifizierte Allgemeinärzte 80 Prozent der Krankheitsprobleme lösen können", betont Frank-Dieter Braun, Vizevorsitzender des Hausärzteverbands. Patienten erhalten zeitnahe Arzttermine und erweiterte Gesundheitsuntersuchungen.

Zurzeit ist dies ein Vorstoß, um die wohnortnahe Versorgung aufrechtzuerhalten. Braun: "Für Privatpatienten bekommen wir im Schnitt auch nicht mehr Honorar." Dass die Kassen mehr Daten über das Arzt-Patienten-Verhältnis beziehen, weist er zurück. Einer elektronischen Patientenakte müsse der Versicherte zustimmen.

Finanziell ist der Vertrag ein "Nullsummenspiel", sagt AOK-Chef Rolf Hoberg. Das höhere Ärztehonorar werde durch geringere Arzneimittelausgaben und das Vermeiden unnötiger Doppeluntersuchungen ausgeglichen. Dass Ärzte befürchten, sich in die Abhängigkeit einer Kasse zu begeben, kann er nachvollziehen. Doch die Vertragspartner seien wechselseitig voneinander abhängig. Die Grundfreiheiten des Arztberufs würden gewahrt. Leitlinien für Diagnose und Therapie stelle nicht die AOK auf, sondern die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

Mit Facharztgruppen will Hoberg solche "Selektivverträge" erst abschließen, wenn sich die Vereinbarung mit den Hausärzten und den Kardiologen bewährt hat.


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Autor: MARTIN HOFMANN | 28.01.2010

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