Arbeitsplatz mit Kamera

Arbeitnehmer sollen besser vor Ausforschungen geschützt werden. Heute will das Bundeskabinett über ein Gesetz beraten. Kritiker bemängeln, der Entwurf legalisiere Datenskandale, statt sie zu verhindern.

Selbstjustiz. Es war ein starker Begriff, mit dem Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Anfang vergangenen Jahres mehrere Daten-Skandale in großen deutschen Unternehmen geißelte. Telekom, Deutsche Bahn und Lidl waren damals zum Inbegriff innerbetrieblicher Schnüffelei geworden. Der Abgleich von Telefondaten, Videokontrollen, die auch Unverdächtige und Kunden erfassten, Ermittlungen, die selbst der Justiz nur in engen Grenzen gestattet sind - all das gehörte zum Standardrepertoire. Dass Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten verletzt wurden, wurde in Kauf genommen.

Nun soll diese Selbsthilfe durch ein Gesetz in geregelte Bahnen geleitet werden. Ein Vorhaben, das seit etlichen Legislaturperioden immer wieder - erfolglos - auf die Tagesordnung kommt. Bald soll das Gesetz da sein, doch der Entwurf der Regierungskoalition, den Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgelegt hat und der heute im Bundeskabinett beraten wird, zieht bereits die Kritik der Datenschützer auf sich. Er ähnele "eher einem Polizeigesetz", rügt die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD): "Datenschutzskandale lassen sich so nicht verhindern, sondern allenfalls legalisieren." Der Entwurf bestehe "weitgehend aus Vorschriften, die eine Überwachung und Ausforschung der Beschäftigten gesetzlich erlauben sollen", heißt es. Auch Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion der Linken im Bundestag, moniert, durch schwammige Regelungen werde "neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffnet". Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern forderten schon im Juni "substanzielle Verbesserungen" des Entwurfs.

Die Erlaubnis zu Verhaltens- und Leistungskontrollen sei so weit gefasst, dass sie "zur Ausweitung der Kontrolle und Überwachung" geradezu einlade, kritisiert die DVD.

Die allgemeine Befugnis, Beschäftigtendaten zu erheben, soweit dies der "Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses" dient, dieser "Globalzweck" aber keinen weiteren Differenzierungen mehr unterliegt, hält die DVD für so weit gefasst, dass sie die Vorschrift als verfassungswidrig einstuft. Die in dem Entwurf formulierte generelle Erlaubnis, Beschäftigte zu überwachen, um Vertragsverletzungen und Straftaten aufzudecken, sei zu weit gefasst. Einzige Voraussetzung sei, dass die Kontrolle "erforderlich und verhältnismäßig" ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mahnte deshalb bereits, die heimliche Überwachung der Beschäftigten solle das letzte Mittel sein und nicht präventiv angewandt werden. Und Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (ULD), hält im Regierungsentwurf insbesondere die offene, also für jeden deutlich erkennbare, Videoüberwachung im Betrieb für "sehr voraussetzungslos" geregelt - was jedenfalls dazu verleiten könne, dass künftig "flächendeckend Videoüberwachung stattfindet". Die Absicht, Stellenbewerber vor Ausforschungen des Arbeitgebers, unter anderem über das Internet, zu schützen, werde verfehlt. Der Gesetzentwurf erlaube dem Arbeitgeber persönlichste Fragen bis hin zu jener nach der sexuellen Orientierung, bemängelt die DVD. Weichert wiederum hält die Internet-Regelung für "sehr verunglückt" - schon, weil sie sich auf Informationen in sozialen Netzwerken beschränke, persönliche Daten im Internet aber auch außerhalb von Facebook & Co. zu finden seien.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) hält die geplanten Vorgaben für unpraktikabel. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter könne "in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis nirgendwo eine klare und feste Größe erkennen und vertreten". Weichert geht das zu weit: "So fundamental würde ich die Kritik nicht ansetzen."

Die gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ist vor allem eine Geschichte der Verschleppung. Erste Überlegungen gab es schon in der Regierungszeit von Helmut Kohl (CDU). Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) kam ebenfalls nicht voran. 1999 hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Eckpunktepapier vorgelegt, das in mehr als 50 Einzelpositionen Probleme der "Arbeit in der Informationsgesellschaft" aufgriff. Im Koalitionsvertrag der jetzigen schwarz-gelben Regierung hatten Union und FDP endlich vereinbart, den Schutz der Arbeitnehmerdaten in einem eigenen Kapitel des bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes zu regeln.

So wie der Entwurf daliegt, wird er wohl nicht Gesetz werden. "Die Interpretation" der Regelungen sei "nicht abgeschlossen", sagt Weichert. Und es gibt jede Menge Diskussionsbedarf. Dass dieser erst jetzt auftaucht, ist indessen eine andere Geschichte. Denn die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer seien "in diesem Gesetzgebungsverfahren in keinster Weise beteiligt" gewesen, bemängelt Weichert: "Zu unserem Erstaunen."


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Autor: CHRISTOPH FAISST | 25.08.2010

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