14 Jahre länger Atomkraft

Berlin.  Die Laufzeiten für die Atomkraftwerke in Deutschland sollen verlängert werden. Gestern Abend wurden in der Koalition letzte Details vereinbart.

Die schwarz-gelbe Koalition macht Ernst mit der heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beendete in einer Runde mit den Spitzen der Koalition von CDU/CSU und FDP gestern Abend den monatelangen Atom-Streit.

Nach gut elfstündigen Verhandlungen zeichnete sich eine Paketlösung ab - mit unterschiedlichen Laufzeiten und Sicherheitsauflagen je nach Alter der 17 deutschen Atomkraftwerke. Ältere und jüngere Kernkraftwerke sollen differenzierte Laufzeitverlängerungen erhalten, verlautete aus Regierungskreisen.

Zuletzt berieten die Partei- und Koalitionsspitzen ein Modell, wonach sieben ältere Meiler noch acht Jahre länger als bisher vorgesehen am Netz bleiben könnten. Zehn neuere Reaktoren könnten dann noch 14 Jahre länger Strom liefern.

Im Durchschnitt würde dies eine Verlängerung der Laufzeiten von etwa 12 Jahren ergeben. Nach dem geltenden Ausstiegsgesetz von Rot-Grün würden die letzten Meiler etwa im Jahr 2025 abgeschaltet.

Es soll zudem dabei bleiben, dass die Atomkonzerne Eon, RWE, ENBW und Vattenfall ab 2011 eine Steuer von jährlich 2,3 Milliarden Euro an den Bund zahlen. Allerdings wird diese Abgabe wohl befristet - die Rede war zuletzt von 4 bis 6 Jahren. Weitgehende Einigung gab es über die Abschöpfung der Zusatzgewinne der Atomkonzerne bei längeren Laufzeiten. Neben der Steuer werden die Unternehmen nach dem Willen der Regierung zeitgleich "vertragliche Sonderzahlungen" in einen Fonds für Ökoenergien leisten. Diese Sonderzahlungen sollen zunächst pro Jahr zwischen 200 und 300 Millionen Euro liegen. Nach Auslaufen der Atomsteuer sollen diese Zahlungen in den Fonds später etwa auf das Volumen der Steuer von jährlich 2,3 Milliarden Euro anwachsen.

In der Spitzenrunde von Union und FDP sowie mehreren Ministern wurde auch eine gemeinsame Position von Justiz- und Innenministerium vorgetragen, inwieweit ohne den Bundesrat entschieden werden kann. Eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre wird als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet. Eine Verlängerung bis zur Hälfte - also etwa 15 Jahre - galt als noch vertretbar. Die Koalition will verhindern, dass die Länder den Beschluss stoppen können. dpa


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06.09.2010

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