Goldgräberstimmung in den Krisengebieten Experte: Illegale Ausgrabungen nehmen zu
Wiesbaden. Wo immer ein Regime zusammenbricht, lassen Raubgräber nicht lange auf sich warten. Libyen ist der Newcomer im Geschäft mit der Vergangenheit.
Die meisten schwarz gehandelten Antiken kommen derzeit aus dem Irak. "Da graben Schatzsucher ganze Landstriche um", sagt Eckhard Laufer. Der Polizeioberkommissar ist beim Landeskriminalamt in Wiesbaden für den Schutz von Kulturgütern zuständig. "Seit dem zweiten Irakkrieg gibt es massive Raubgrabungen." Die Sicherheitskräfte sind offenbar machtlos: "Wenn die Polizei eingreift, wird sie beschossen."
Laufer hat Hinweise darauf, dass auch Libyen künftig eine zentrale Rolle im Antikengeschäft spielt. "Überall wo Krisengebiete entstehen, wird auch der illegale Antikenhandel auf den Plan gerufen."
Der illegale Handel mit Relikten aus alter Zeit sei einer der größten Schwarzmärkte weltweit, sagt Laufer. Die Unesco hatte geschätzt, dass jährlich Kulturgüter im Wert zwischen sechs und acht Milliarden Euro schwarz gehandelt werden. Nach Meinung von Laufer ist das zu tief gegriffen. "Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl inzwischen im zweistelligen Milliardenbereich bewegt." Auch in Deutschland suchen manche Antiken-Fans ihr Glück. "Für viele sind Raubgräberei und illegaler Antikenhandel "Kavaliersdelikte" oder "harmlose Schatzsuche"", erzählt Laufer.
"Die machen sich einfach mit Metalldetektoren auf den Weg, weil sie glauben, dass in Deutschland überall Schätze liegen. Das ist aber völliger Blödsinn." Die Zeiten wertvoller Funde seien hierzulande vorbei. "Kleingegenstände kann man aber schon immer noch finden."
Das Geschäft mit Antiken folgt für Laufer immer dem gleichen Muster: Der Schatzsucher, der unerkannt bleiben will, schaltet für den Verkauf einen Mittelsmann ein. "Dieser erfindet eine Geschichte über die Herkunft des antiken Gegenstands. Wenn es ihm gelingt, die Ware gewinnbringend zu verkaufen, bekommt er in der Regel eine Provision. Und am Ende des Tages haben alle gewonnen."
Nach deutschem Recht machen sich die Mittelsmänner wegen Hehlerei strafbar, erläutert der Kommissar. Schwieriger ist die rechtliche Beurteilung der Schatzsucher, denn generell ist es nicht verboten, den Boden nach wertvollen Stücken zu durchwühlen. "Sie dürfen aber nicht nach denkmalgeschützten Gegenständen suchen", betont Eckhard Laufer.
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Autor: MICHAEL NORDHARDT, DPA | 06.02.2012
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