Tübingen: Urteil wegen Messerangriffs in Buchhandlung rechtskräftig

Die Eingangstüre des Tübinger Gerichtsgebäudes in der Doblerstraße.
Jonas Bleeser- Ein 41-Jähriger wurde in Tübingen zu 11 Jahren Haft verurteilt.
- Er stach am 19. Mai 2023 mit einem Küchenmesser auf eine fremde Frau ein.
- Sein Motiv: persönliche Probleme und Schulden, er wollte ins Gefängnis.
- Die Frau überlebte knapp; er ist laut Gutachter schuldfähig.
- Urteil wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig; keine Rechtsmittel eingelegt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zu elf Jahren Haft verurteilte das Tübinger Schwurgericht einen 41-Jährigen, weil er am 19. Mai 2023 eine ihm völlig unbekannte Frau töten wollte: Der studierte Theologe hatte ihr in der Buchhandlung Rosalux ein eigens dafür gekauftes Küchenmesser in den Rücken gestoßen. Sein Motiv: Er wollte wegen persönlicher Probleme und Schulden möglichst lange ins Gefängnis. Ein psychiatrischer Gutachter hatte festgestellt, dass der Mann voll schuldfähig ist, da er planvoll und nicht aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung handelte.
Die Frau überlebte den Angriff nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes 14 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Gefängnisstrafe von unter zehn Jahren plädiert. Da sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichteten, ist es rechtskräftig, und der Mann muss seine Strafe verbüßen.