Kreuzigung vor Gericht

Ulm. 

Die Tierschutzorganisation Peta hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Stadt Ulm und das Regierungspräsidium Tübingen eine "Untätigkeitsklage" eingereicht. Hintergrund ist eine von den Ulmer Bürgerdiensten kurzfristig verbotene Demonstration von Peta am Gründonnerstag.

Wie berichtet, hatten die radikalen Tierschützer in der Innenstadt am 1. April in der Hirschstraße eine Kreuzigungsszene mit Tiermasken nachstellen wollen, um so gegen Massentierhaltung und Fleischkonsum zu protestieren. Dies hatte die Stadt nach einer vorerst erteilten Genehmigung in letzter Minute mit Hinweis auf die mögliche Verletzung religiöser Gefühle von Passanten untersagt. Peta hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Auf einen solchen Widerspruch muss die Beklagtenseite - in diesem Fall die Stadt Ulm und als übergeordnete Behörde das Regierungspräsidium - binnen drei Monaten antworten, sagt Edmund Haferbeck, Rechtsberater von Peta. "Das ist gesetzlich vorgeschrieben." Die Frist sei am 15. Juli verstrichen, ohne dass sich die Beklagten gerührt hätten.

Deshalb jetzt die Untätigkeitsklage. Haferbeck: "Es ist für einen gemeinnützigen Verein wie Peta nicht zumutbar, bei Hunderten von teilweise weitaus ausladenderen Performances als Versammlungen auf den Marktplätzen dieser Republik mit einer derartigen Missachtung gestraft zu werden." Zumal man die Stadt bereits auf die Pflicht zum Antworten hingewiesen habe. Dass Stadt und Regierungspräsidium möglicherweise überlastet seien, will der Jurist nicht gelten lassen. "Die Beklagten sind mit vielen Volljuristen bestückt." cmy


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