Was ein Denkmal ist
Der Denkmalschutz ist eine komplexe Angelegenheit, schon was die Rang- und Einordnung der Objekte angeht. Das reichsstädtisch alte Ulm ist dabei gut geschützt. Derzeit stehen die 1960er Jahre im Fokus.
Autor: JAKOB RESCH |922 Kulturdenkmale sind für das Ulmer Stadtgebiet verzeichnet. Aber das sind nicht alles alte Häuser, sagt Helmut Kalupa, Leiter der Abteilung Städtebau und Baurecht für Ulm-Mitte. "Denkmale können auch besonders wertvolle Glasscherben, Bücher, Orgeln sein." Außerdem gibt es Bodendenkmale "wie ein jungsteinzeitliches Grab". Man sieht schon: Die Sache ist komplex, und so wird die Zahl 922 hier gleich noch einmal anders aufgedröselt:
56 davon sind Bodendenkmale.
661 davon sind einfache Kulturdenkmale nach Paragraf 2 im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg und damit ganz generell "Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht", in Ulm zum Beispiel Gassenhaken, die in der Altstadt zur Absperrung von Gassen an Hauswänden angebracht waren.
205 davon sind Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach Paragraf 12, die auch unter besonderem Schutz stehen. Sie werden dafür eigens im Denkmalbuch geführt. Dazu zählen in Ulm natürlich Münster, Rathaus, Schwörhaus, Steuerhaus am Weinhof oder die Soldatenhäuser im Frauen- und Seelengraben. Kalupa: "Das konzentriert sich auf die Innenstadt." Ein Umbau dieser Gebäude ist nur in Abstimmung mit der Höheren Denkmalschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Tübingen, möglich und unterliegt hohen Auflagen: "Zusätzliche Fensteröffnungen im Rathaus wären nicht möglich."
Damit nicht genug wird laut Paragraf 2 auch nach "Sachgesamtheiten" unterschieden. Das sind Gebiete wie der Klosterhof Söflingen und das Postdörfle in der Weststadt.
Und darüber hinaus wiederum gibt es nach Paragraf 19 "Gesamtanlagen", bei denen in noch größeren Räumen gedacht wird. Damit können Gemeinden im Benehmen mit dem Regierungspräsidium ganze Straßen-, Platz- und Ortsbilder unter Schutz stellen, Veränderungen am Gesamtbild müssen genehmigt werden. In Ulm gibt es drei solcher Anlagen, nämlich das Fischerviertel, das Gebiet nördlich des Münsters und das Viertel Auf dem Kreuz.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie ein Denkmal überhaupt Denkmal wird. Der übliche Gang der Dinge ist, dass die Stadtverwaltung als Untere Denkmalschutzbehörde selbst aktiv wird. Das passiert, wenn ein Baugesuch auf Umbau oder Abriss für ein Gebäude eingereicht wird. "Wo wir denken, es könnte historisch oder aus wissenschaftlicher und heimatgeschichtlicher Sicht interessant sein, nehmen wir Kontakt mit dem Regierungspräsidium auf." Die Experten der Höheren Denkmalschutzbehörde prüfen das Gebäude dann auf Erhaltungswürdigkeit. Genau so war es bei der Magirus-Villa.
Auch private Besitzer können diesen Weg gehen, so war es einmal im Falle eines Söflinger Eigentümers, wie sich Kalupa erinnert. Und auch Dritte können einen Antrag auf Prüfung stellen, "sofern ein berechtigtes Interesse besteht", zum Beispiel über eine wissenschaftliche Arbeit - allerdings nur mit Zustimmung des Eigentümers.
Alle zwei Wochen gibt es in Ulm einen Jour fixe mit den Tübingern, um Baugesuche für Denkmale durchzugehen. Kalupa: "Da läuft immer was." Im Falle der Kronengasse 5 am Rathaus durfte verändert werden - schließlich sind Modifizierungen im Hinblick auf die Nutzung ja nicht per se schlecht. Damit verbunden ist dann übrigens auch der Umgebungsschutz, das heißt: "Veränderungen in der Umgebung dürfen nicht dazu führen, dass die Wertigkeit eines Kulturdenkmals beeinträchtigt wird." Diese Frage wurde im Falle des Verbindungssteges zwischen Museum und Kunsthalle Weishaupt heftig diskutiert. Und die Neubaupläne für das Jung-Gebäude an der Kramgasse wurden wegen des benachbarten historischen Schuhhauses prompt gekippt.
Dabei betont Kalupa: "Es geht nicht nur ums Alter." Derzeit steht die Wiederaufbauzeit der 50er und 60er Jahre im Fokus. Das Justizhochhaus in der Olgastraße hat es so zwar nicht zum Denkmal geschafft und wird abgerissen - zu viel sei darin baulich verändert worden. Aber dafür steht jetzt das EinsteinHaus der Volkshochschule unter Schutz sowie die Lukaskirche am Eselsberg und die Auferstehungskirche in Böfingen, als typische Kirchenbauten ihrer Zeit. Alle drei Gebäude kamen in die Diskussion, weil sie verändert werden sollten, das EinsteinHaus durch seine Sanierung, die Kirchen mit dem Einbau von Kindergärten im Rahmen der U3-Offensive.
Ob dann letztlich Denkmalstatus erzielt wird oder nicht, "ist keine Ermessensentscheidung", betont Kalupa. Bauabsichten, Bausubstanz, Denkmalwürdigkeit werden genau geprüft und schriftlich niedergelegt. Die Bewertung müsste schon gerichtlich angefochten werden.
Im Übrigen, nur so der Vollständigkeit halber: Der zweite, wieder anders gelagerte Teil der Geschichte - das sind die Naturdenkmale.






