Streitfall Kinderbetreuung: Der sehr geehrte Herr Hauptgeschäftsführer

Ulm.  Streitfall Kinderbetreuung: IHK-Chef Sälzle kritisiert regelmäßig Defizite in Ulm, was der Lokalpolitik ziemlich auf den Geist geht.

An ihrer Anrede sollt ihr sie erkennen. Immer, wenn der ansonsten nie um ein lässiges Bonmot verlegene Ulmer OB ganz und gar förmlich wird und - bewusst?! - auf die Gestelztheiten bürokratischer Formulierungskünste zurückgreift, immer dann darf man sicher sein, dass Ivo Gönner die Faxen dicke hat.

Also schrieb Gönner in der Angelegenheit "Kinderbetreuung in Ulm" an den Chef der IHK Ulm: "Sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Sälzle, die Stadträtinnen und Stadträte der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion haben mich gebeten, Äußerungen, die von Ihrer Seite am 6. Oktober 2011 bei einer Veranstaltung vorgenommen wurden, richtig zu stellen."

Der sozialdemokratische OB also als Sprachrohr von CDU und FWG, was ein bemerkenswerter Aspekt dieser Note des Stadtoberhauptes an die IHK-Spitze ist. Zur ganzen Wahrheit gehört freilich, dass Otto Sälzles nicht verstummen wollende Kritik an Nachlässigkeiten, die angeblich vorherrschen in den städtischen Angeboten der Kinderbetreuung, Gönner ebenso missfällt wie Kämmerer Gunter Czisch. Letzterer lässt, wie auch die zuständige Dezernentin Sabine Mayer-Dölle, keine Gelegenheit aus, um auf die exorbitant gestiegenen Leistungen und Ausgaben für Kinderbetreuung hinzuweisen. 13 Millionen Euro waren es vor fünf Jahren, 20 Millionen sind es jetzt, an die 25 Millionen werden es noch. Doch der wackere Schwabe Sälzle fürchtet sich nicht vor dieser Rathaus-Dreieinigkeit. An besagtem Datum hatte er den Auftritt der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Neu-Ulmer Evobus-Werk zum Anlass genommen, um Defizite in der Spracherziehung ausländischer Kinder und deren schlechte Integration ins Bildungswesen zu bemängeln.

Jetzt entgegnet Gönner. Ganz gegen sein Naturell ohne jeden Anflug von Humor, listet er Zahlen und Statistiken auf, um zu belegen, dass Ulm gesetzlichen Vorgaben stets eine Länge voraus ist. Und: ". . . bei der Betreuung von Kindern von drei Jahren bis Schuleintritt wird eine Versorgungsquote von 106 Prozent erreicht". Und: "Damit werden mit 190 Plätzen mehr als doppelt so viele Reserveplätze vorgehalten als im letzten Kindergartenjahr."

Alles klar, Herr Hauptgeschäftsführer?


Kommentare (1)

10.11.2011 23:24 Uhr |   Andreas Schorr

106 Prozent klingt toll

Über die Situation für Kinder unter 3 Jahren hat sich Herr Gönner wohl nicht geäußert? Ob es dafür wohl einen guten Grund gibt?

"Versorgungsquote von 106 Prozent" klingt wirklich toll, hat nur leider mit dem tatsächlichen Bedarf wenig zu tun. Das sagt nämlich leider gar nichts darüber aus, ob ein vorhandener Kindergartenplatz auch die Betreuungszeit umfasst, die die Eltern benötigen.

Wir warten beispielsweise seit 3 Jahren vergeblich auf einen Platz mit ganztägiger Betreuung. Immerhin haben wir nach 2-jähriger Wartezeit einen Platz mit Betreuung bis 14:30 Uhr erhalten -- dumm nur, dass meine Frau und ich da noch nicht Feierabend haben.

Worin genau "Ulm gesetzlichen Vorgaben stets eine Länge voraus ist" würde mich auch interessieren. Der Personalschlüssel für die Betreuung kann ja wohl nicht gemeint sein; dieser wurde ja erst in jünster Zeit auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß angehoben -- verbunden mit einer exorbitanten Gebührenerhöhung.

Dr. Andreas Schorr

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Autor: HANS-ULI THIERER | 08.11.2011

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