Stadt Ulm: Keine Handhabe gegen Google
Ulm. Die Stadt Ulm kann rechtlich nichts gegen das Abfilmen von Straßen, Plätzen und Häusern der Internet-Firma Google unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt die Stadt nach Prüfung des Sachverhalts, teilt OB Ivo Gönner der FWG-Stadträtin Helga Malischewski mit.
Sie hatte in einem Schreiben an Gönner die Frage aufgeworfen, wie die Stadt zu dem so genannten "Google Street View" steht und ob das Filmen rechtlich einwandfrei sei (wir berichteten). Google stellt die Aufnahmen ins Internet, wo sie detailgenau abrufbar sind. Datenschutzrechtlich stelle sich schon die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten erhoben werden, da sich diese hauptsächlich auf Straßenzüge beziehen, schreibt Gönner. Google nutze öffentliche Daten.
Wer mit der Abbildung seines Hauses oder seiner Person nicht einverstanden sei, habe ein Widerspruchsrecht. Er räumt aber ein, dass die Rechtssituation "relativ unklar und daher unbefriedigend" sei. Es sei längst überfällig, die einschlägigen Rechtsgrundlagen aus dem Bundesdatenschutzgesetz an die Internet-Zeit anzupassen.
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20.03.2010
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