Sollen Hartz-IV-Sätze für Kinder steigen?
Ulm. Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Vor allem für Kinder könnten die Sätze steigen. Wir haben Ulmer Eltern gefragt, ob sie eine Anhebung der staatlichen Leistungen gerechtfertigt fänden.
Besonders die Regelsätze für Kinder müssten sich künftig stärker an der Realität orientieren, hieß es in dem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter. Ob die staatlichen Leistungen tatsächlich erhöht werden, ist noch nicht klar. Väter und Mütter aus Ulm sind sich jedoch einig: Der bisherige Hartz-IV-Satz für Kinder zwischen 215 und 287 Euro reicht nicht aus. Sehen Sie hier die Video-Umfrage.
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09.02.2010
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