So trotzt Ulm der Glätte
Ulm. Der Winter hat Deutschland fest im Griff, gegen Ende der Woche soll es auch in Ulm wieder schneien. Die städtischen Entsorgungsbetriebe sind auf Glatteis vorbereitet, die Streugutlager sind gefüllt. Privatpersonen dürfen das wirksame Salz aber nicht verwenden
Der Weg zur Arbeit wird momentan nicht selten zur Rutschpartie: Kalte Temperaturen, Schnee und Eis verwandeln Bürgersteige und Straßen in regelrechte Schlitterbahnen, auch Zug- und Busfahrpläne kommen wegen der Witterrung aus dem Takt. Bei den Ulmer Entsorgungsbetrieben (EBU) kontrolliert der Frühwarndienst schon morgens um drei Uhr bestimmte Strecken wie in Böfingen und rund um den Eselsberg auf Schnee- und Eisglätte.
400 Kilometer Straße und 50 Kilometer Rad- und Fußwege müssen zwischen 5 und 22 Uhr frei sein. Kleinere Straßen und Wege bleiben ungeräumt: "Notwendige Einsparungen im städtischen Haushalt und die Tatsache, dass der Winterdienst eine äußerst kostenintensive Dienstleistung ist, machen diese Einschränkungen im Winterdienst unvermeidlich", heißt es auf der Internetseite der EBU. Dass es auch auf vielbefahrenen Strecken in den kommenden Wochen rutschig werden könnte, weil wie in Teilen Niedersachsens die Streumittel knapp werden, glaubt Winterdienst-Einsatzleiter Gerhard Peraldo nicht: "Wir haben noch genug Salz gelagert, um sicher durch den Winter zu kommen. Das, was gerade im Norden los ist, haben wir hier jeden Winter." 820 Tonnen des eisschmelzenden Mittels sind seit Dezember bereits auf den Asphalt gestreut worden. Nicht alle dürfen jedoch beherzt in die Salztonne greifen: Privatpersonen müssen sich auf Sand, Asche, Splitt oder Granulat beschränken.
Warum die EBU das umweltschädliche Salz hingegen in so großen Mengen verwenden darf, erklärt Gerhard Peraldo: "Um den gleichen Effekt mit Split zu erzielen, müssten wir fünf mal so häufig fahren. Die Abgase würden die Umwelt stärker belasten, als es das Salz tut." Außerdem müsse das feine Granulat im Frühjahr wieder zusammengekehrt und als Sondermüll entsorgt werden.
26 Fahrzeuge, 37 Fußkolonnen und externe Räumdienste sind für die Stadt Ulm im Einsatz - trotzdem kann es auch im Innenstadtbereich auf Treppen und in Unterführungen glatt werden: "Gerade am Wochenende haben wir ein Personalproblem. Wenn es da schneit und friert, kommen wir manchmal schlicht nicht hinterher", sagt Peraldo. Unter der Woche sollten Fußgänger und Radfahrer aber gefahrlos durch die Stadt kommen.
Die Satzung des Winterdienstes gibt es hier zum Download (pdf).
400 Kilometer Straße und 50 Kilometer Rad- und Fußwege müssen zwischen 5 und 22 Uhr frei sein. Kleinere Straßen und Wege bleiben ungeräumt: "Notwendige Einsparungen im städtischen Haushalt und die Tatsache, dass der Winterdienst eine äußerst kostenintensive Dienstleistung ist, machen diese Einschränkungen im Winterdienst unvermeidlich", heißt es auf der Internetseite der EBU. Dass es auch auf vielbefahrenen Strecken in den kommenden Wochen rutschig werden könnte, weil wie in Teilen Niedersachsens die Streumittel knapp werden, glaubt Winterdienst-Einsatzleiter Gerhard Peraldo nicht: "Wir haben noch genug Salz gelagert, um sicher durch den Winter zu kommen. Das, was gerade im Norden los ist, haben wir hier jeden Winter." 820 Tonnen des eisschmelzenden Mittels sind seit Dezember bereits auf den Asphalt gestreut worden. Nicht alle dürfen jedoch beherzt in die Salztonne greifen: Privatpersonen müssen sich auf Sand, Asche, Splitt oder Granulat beschränken.
Anlieger sind dazu verpflichtet werktags von sieben bis 20.30 Uhr und Sonn- bzw. feiertags von 8 bis 20.30 Uhr den Gehweg vor ihrem Grundstück zu streuen oder zu räumen. Falls der jeweilige Hauseigentümer zu der angegebenen Zeit nicht zu Hause oder körperlich nicht in der Lage ist, den Streu- und Räumpflichten nachzukommen, muss für Ersatz gesorgt werden. Vermieter können im Mietvertrag die Verantwortung auf die jeweiligen Mieter übertragen.
Für eventuelle Unfälle auf einem eisglatten Gehweg haftet der Hauseigentümer oder, falls im Mitvertrag festgelegt, der Hausbesitzer. Der Leiter des Ordnungsamts Ulm, Werner Schneider, empfiehlt deshalb zusätzlich zum Streuen und Räumen eine Schadens-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Unglücksfall für den Schaden aufkommt.
Für eventuelle Unfälle auf einem eisglatten Gehweg haftet der Hauseigentümer oder, falls im Mitvertrag festgelegt, der Hausbesitzer. Der Leiter des Ordnungsamts Ulm, Werner Schneider, empfiehlt deshalb zusätzlich zum Streuen und Räumen eine Schadens-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die im Unglücksfall für den Schaden aufkommt.
Falls der Streu-Pflicht nicht ordnungsgemäß Folge geleistet wird, kann der Verantwortliche ermahnt werden. Wer diese Ermahnung ignoriert, riskiert ein Bußgeldverfahren. Dasselbe gilt für widerrechtliches Streuen mit purem Salz, welches als umweltschädlich gilt und nur in Extremfällen wie bei starkem Eis verwendet werden darf.
Warum die EBU das umweltschädliche Salz hingegen in so großen Mengen verwenden darf, erklärt Gerhard Peraldo: "Um den gleichen Effekt mit Split zu erzielen, müssten wir fünf mal so häufig fahren. Die Abgase würden die Umwelt stärker belasten, als es das Salz tut." Außerdem müsse das feine Granulat im Frühjahr wieder zusammengekehrt und als Sondermüll entsorgt werden.
26 Fahrzeuge, 37 Fußkolonnen und externe Räumdienste sind für die Stadt Ulm im Einsatz - trotzdem kann es auch im Innenstadtbereich auf Treppen und in Unterführungen glatt werden: "Gerade am Wochenende haben wir ein Personalproblem. Wenn es da schneit und friert, kommen wir manchmal schlicht nicht hinterher", sagt Peraldo. Unter der Woche sollten Fußgänger und Radfahrer aber gefahrlos durch die Stadt kommen.
Die Satzung des Winterdienstes gibt es hier zum Download (pdf).
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Autor: Christine Hutter, Dana Hoffmann | 05.01.2010
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Eisbedeckte Zweige, aufgenommen in Hamburg am Ufer der Elbe. Foto: Philipp Guelland (ddp)
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