Ulm/Neu-Ulm:

heiter

heiter
29°C/17°C

Schwerer sexueller Übergriff: Schlafende Frau missbraucht

Nach einer Feier hat ein Mann eine schlafende Frau sexuell missbraucht. Das Schöffengericht Neu-Ulm hat ihn nach einem Geständnis zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Autor: MICHAEL JANJANIN |
Per E-Mail verschicken Diesen Artikel drucken

Es ist wie ein Alptraum, der nach dem Aufwachen in die Realität hineinreicht: Eine Frau aus Memmingen ist im Schlaf von einem Mann sexuell missbraucht worden. Dieser war im Oktober 2011 wie sie und ihr Ehemann Gast einer Hochzeitsfeier im Hotel in Seligweiler gewesen. Der 45-jährige, geständige Täter ist gestern vom Schöffengericht in Neu-Ulm zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden – wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung von 12.000 Euro an „Frauen in Not“ der Arbeiterwohlfahrt festgesetzt – und akzeptiert.

„Es hätte einfach eine schöne Hochzeitsfeier mit einem schönen Ausklang bleiben können“, sagte Gabriele Buck, Vorsitzende Richterin am Neu-Ulmer Schöffengericht. Doch für die Frau, Mitte dreißig, und ihre Familie kam alles ganz anders, „nahm das Leben eine andere, entsetzliche Wendung, die wohl noch lange nachwirken wird“, sagte Buck nach der Urteilsverkündung. Die Vorgänge klärten und erhärteten sich im Laufe der Verhandlung: Die Hochzeitsgesellschaft traf sich zum Sektempfang mit dem Brautpaar, eine Reihe von leitenden und anderen Mitarbeitern eines Konzerns aus der Nähe von München waren mit dabei.

Die Hochzeitsgesellschaft nahm Platz an den gedeckten Tischen, Tischkärtchen lenkten die Gäste an ihre Plätze. Der 45-jährige Betriebsleiter saß neben dem Ehepaar aus Memmingen. Zu fortgeschrittener Stunde feierte die Hochzeitsgesellschaft weiter an der Bar. Die Frau sagte ihrem Mann, sie würde nach oben gehen und außen am Schloss den Schlüssel stecken lassen. Oben im Zimmer angekommen, entkleidete sie sich, ging ins Bett und schlief ein. Zu dem Zeitpunkt hatte sie gemäß Ermittlungsakten rund ein Promille Alkohol im Blut.

Zwischen zwei und drei Uhr öffnete ein Mann die Tür, ging hinein und missbrauchte die schlafende Frau sexuell. Als sie – benommen – während des Geschlechtsakts aufwachte, dachte sie zunächst, es wäre ihr Ehemann. Nachdem der Mann gegangen war und sie an einem der Nebenzimmer die Tür klicken hörte, kamen ihr Zweifel, sie rief ihren Mann am Mobiltelefon an. Dieser war noch am Feiern an der Bar – ihre Befürchtungen bestätigten sich, es war ein Fremder in ihrem Zimmer gewesen. Die Eheleute riefen gleich die Polizei.

Der 45-jährige Tischnachbar des Hochzeitsabends hatte, als die Polizei am Vormittag mit den Zeugenvernehmungen begann, das Hotel bereits verlassen. „Ich habe ihn noch gesehen und kurz gesprochen“, sagte der Ehemann gestern vor Gericht. Der Verdacht fiel bei dem Ehepaar bald danach auf den 45-Jährigen.

Dieser legte gestern schließlich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab, bestätigte die Aussagen der Frau. Weitere Angaben über den Verlauf des Abends machte er nicht. Bereits in einer Vernehmung bei der Polizei hatte er ausgesagt, dass er sich aufgrund hohen Alkoholkonsums an nichts erinnern könne, nachdem er selbst die Bar verlassen hatte. Auch damals schloss er nicht aus, dass die Vorwürfe zutreffen könnten. „Mit dem umfassenden Geständnis haben sie der Frau eine demütigende Beweisaufnahme erspart“, sagte Richterin Buck, die in ihrem Urteil weitgehend dem Antrag des Oberstaatsanwalts Markus Schroth folgte. Auch wenn weiterhin klar sein müsse, dass es sich hier um eine schwerwiegende Tat handelt. „Es stand auf des Messers Schneide, dass sie ins Gefängnis gemusst hätten.“

„Zusätzlich zum sexuellen Übergriff hat diese Frau schließlich auch bangen müssen, ob man ihr überhaupt glaubt“, sagte Rechtsanwältin Anja Mack, die das Opfer als Nebenklägerin vertrat. Die Straftat sei normalerweise mit einer Gefängnisstrafe von zwei bis zehn Jahren zu ahnden, sagte Schroth. Der Sachverhalt sei eindeutig, vom Täter zugegeben, zumal auch die genetische Untersuchung der ermittelten Spuren auf den 45-Jährigen hinweisen. Das Geständnis allein würde für eine Minderung des Strafrahmens aber nicht ausreichen. Den Ausschlag gab ein Täter-Opfer-Ausgleich, den der 45-Jährige anbot und damit ein Zivilverfahren vermied. Über seinen Verteidiger übergab er gleich während der Verhandlung 5000 Euro in bar – davon 3000 Euro als Schmerzensgeld. Und er entschuldigte sich. Das Geld will die Frau an eine soziale Einrichtung spenden. Der Rest ist eine rechtliche Anerkennung von Kosten, die seine Tat nach sich zieht. Denn die Frau hat bald nach der Tat eine Therapie begonnen, um ihr Trauma zu bewältigen. Auch während der Verhandlung, die sich auf die Aussagen der ermittelnden Polizisten beschränkte, musste sie immer wieder kämpfen, um die Fassung zu bewahren.

Noch kein Kommentar

Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar

noch 3000 Zeichen

Für registrierte Nutzer

Melden Sie sich an und schicken Sie Ihren Kommentar ab:

Für noch nicht registrierte Nutzer

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken:

Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:

Verwandte Artikel
Zum Schluss

Buchtipp zur globalen Vernetzung

Symbolbild: Smartphone, Apple, iphone

Der Finger schwebt stets über Tablet oder Smartphone. Die "Jugend von heute" ist immer medial unterwegs. Aber was bedeutet die globale Vernetzung? mehr

Motto-Idee gesucht!

Wellness-Wochenende, Konzertkarten und mehr zu gewinnen: Schicken Sie uns Ihren Motto-Vorschlag für ein Themenboot beim Nabada. mehr

Alle Röcke fliegen hoch!

Mit vollem Körpereinsatz kämpfen die Tennisspielerinnen seit dem 26. Mai bei den French Open um den begehrten Pokal. Schon möglich, dass dabei auch das ein oder andere Mal das Röckchen etwas höher rutscht. So wie bei US-Amerikanerin Serena Williams, die uns hier vollen Blick auf ihre Hotpants erlaubt.

Die besten Tennisspielerinnen zeigten bei den French Open in Paris vollen Körpereinsatz. Dabei fliegen Kleidchen oder Röcke oft höher als geplant. mehr