Schlecker-Gekündigte stehen trotz Klage mit leeren Händen da
Nichts - keine Abfindung, keine Erklärung. Die Gütetermine vor den Arbeitsgerichten sind für die gekündigten Schlecker-Mitarbeiter enttäuschend. Jetzt müssen sie auf die eigentlichen Verfahren im Sommer warten.
Autor: THOMAS STEIBADLER |Zwei früheren Schlecker-Mitarbeiterinnen hatte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz in der vergangenen Woche eine Abfindung von jeweils 500 Euro angeboten. Eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei sprach von einem "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle". 500 Euro - das erschien den Frauen, die vor dem Arbeitsgericht Ulm gegen ihre Kündigung geklagt hatten, nicht eben üppig. Nur unter dem Vorbehalt, sich innerhalb weniger Wochen endgültig zu entscheiden, nahmen sie den Vergleichsvorschlag an.
Inzwischen hat Geiwitz einen Rückzieher gemacht. Die Gewerkschaft Verdi habe sich beschwert, dass nur denjenigen eine Abfindung geboten werde, die gegen die Kündigung klagen. Also gebe es künftig gar kein Angebot mehr. Das bestätigte Rechtsanwältin Gerda Straetmanns am Donnerstag in weiteren Güteterminen im Ulmer Arbeitsgericht."Ich kann nichts mehr anbieten." Grund sei der massive Verdi-Protest gegen die Bevorzugung der Kläger. Es sei aber unmöglich, allen etwa 9600 entlassenen Schlecker-Mitarbeitern die Abfindung zu bezahlen, "so viel Masse ist nicht da."
Nach bisherigen Angaben klagen bundesweit mehr als 3500 ehemalige Beschäftigte des gestrauchelten Handelsriesen gegen ihre Kündigung. Einer von ihnen ist ein 52-Jähriger, der seit mehr als 25 Jahren bei Schlecker gearbeitet hat. "Ich glaube nicht", sagte der Mann auf die Frage, ob er die 500-Euro-Abfindung angenommen hätte. Zuletzt habe er, im Fleischwerk in Ehingen beschäftigt, 2700 Euro brutto verdient. Dass nun aber überhaupt nichts angeboten werde, sei sehr enttäuschend.
Auch sein Rechtsanwalt Kai Dewald zeigte sich unzufrieden. Zwar hatte er mit dem Null-Angebot gerechnet, er kritisierte aber die seiner Meinung nach mangelhafte Information durch Insolvenzverwalter Geiwitz. Aus dessen Büro seien keine eindeutigen Auskünfte zu erhalten. Stattdessen würden immer wieder unterschiedliche Angaben veröffentlicht. Anwältin Straetmanns verwies auf den offiziellen Sprecher des Insolvenzverwalters, doch Dewald konterte: "Der Sprecher ist nicht zu erreichen."
Eine weitere Klägerin, die am Donnerstag zum Gütetermin ins Ulmer Arbeitsgericht kam, hätte am 6. April Betriebsjubiläum gehabt: 25 Jahre Schlecker. Doch Ende März wurde ihr zum 30. Juni gekündigt. Ihr letztes Brutto-Einkommen betrug etwa 2500 Euro, sagte die Frau, die als Filialleiterin und als Springerin gearbeitet hat. Als Alleinerziehende sei sie auf den Verdienst einer Vollzeitstelle angewiesen, warum sie auf die Liste der Kündigungen gesetzt wurde, könne sie nicht verstehen.
Diese Liste ist auch für die Rechtsanwälte der Kläger der Knackpunkt. Laut Kündigungsschutzgesetz muss eine so genannte Sozialauswahl getroffen werden. Ausschlaggebend dabei sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie mögliche Schwerbehinderungen.
Nach den gescheiterten Güteterminen wird das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Kündigung in so genannten Kammerterminen überprüfen. Diese beginnen im Sommer. Aufgrund der vielen Klagen ehemaliger Schlecker-Beschäftigter kommt es vielleicht zu einigen Musterverfahren, die bis in die letzte Instanz durchgezogen werden: dem Bundesarbeitsgericht.





