S-21-Plakat der IHK Ulm darf vorerst hängenbleiben
Ulm/Mannheim. Das umstrittene Stuttgart-21-Plakat der Ulmer Industrie- und Handelskammer darf vorerst hängenbleiben. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen sei nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die IHK müsse unter anderem ein rund 100 Quadratmeter großes Plakat von der Fassade entfernen lassen, auf dem es heißt, es sei „Allerhöchste Eisenbahn“ für das Milliardenbahnprojekt.
Die IHK beantragte beim VGH, Berufung gegen das Sigmaringer Urteil zuzulassen. Zudem wollte die IHK wissen, ob das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Dem VGH zufolge gilt dies lediglich für die Verfahrenskosten, die die IHK zu tragen hat. Über den Berufungsantrag muss der Verwaltungsgerichtshof noch entscheiden.
Die IHK beantragte beim VGH, Berufung gegen das Sigmaringer Urteil zuzulassen. Zudem wollte die IHK wissen, ob das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Dem VGH zufolge gilt dies lediglich für die Verfahrenskosten, die die IHK zu tragen hat. Über den Berufungsantrag muss der Verwaltungsgerichtshof noch entscheiden.
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Autor: DPA | 04.11.2011
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Das umstrittene S21-Plakat am Gebäuder der IHK in Ulm.
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Kommentare (3)
Baugenehmigung
Die Frage stellt sich jetzt aber, ob für das Plakat überhaupt eine baurechtliche Genehmigung vorliegt.Man darf sich ja nicht mal ein Fenster mit einer Reklame zukleben ohne Genehmigung. Aber so ein Plakat?
Oder eben doch nur, weil es die IHK ist?
Ach mein König!
Es ist schön zu sehen, wie sich die Pro'ler die Realität schöndenken.Die Sau ist lebendiger denn je!
Sie könnte sogar zur Wildsau mutieren.
Das Verwaltungsgericht hat noch keine Entscheidung zur Sache gemacht.
Also nicht zu viele Hoffnungen machen, denn die Volksabstimmung ist sowieso schon entschieden.
Die überwältigende Mehrheit der Ulmer hat ja schon in der SWP repräsentativ angekündigt mit der einzig richtigen Entscheidung, JA zum Ausstieg, zu votieren.
Was diese Volksabstimmung noch scheitern lasen könnte ist ein zu niedrige Beteiligung.
Das wäre allerdings eine für alle Seiten unbefriedigende Situation und eine schmerzhafte Wunde im Fleisch unserer Verfassung.
Doch vielleicht findet sich ja nach der Propagandaschlacht endlich eine vernünftige überparteiliche Mehrheit, um unsere Landes-Verfassung an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen.
Doch die Verantwortlichen bei der Ulmer IHK tragen für den Rest ihres Berufslebens den Makel der fehlenden politischen Unabhängigkeit.
Ausstieg? NEIN DANKE
Na also, dann wäre also die nächste S. tot, welche die Gegner durch das Dorf hetzen wollten.