Rathausbeschäftigte werden im Voraus zur Kasse gebeten
Neu-Ulm. Drei Prozent Rabatt gibt es im Drogeriemarkt Müller. Aber erst beim nächsten Einkauf. Das bringt die Beschäftigten der Stadt Neu-Ulm in arge Not. Sie müssen den Rabatt vorstrecken - und ärgern sich.
Kauft beispielsweise eine Kindergärtnerin im Auftrag der Stadt für - sagen wir mal - 10 Euro Farbstifte im Drogeriemarkt Müller, bekommt sie aus der Stadtkasse nur 9,70 Euro zurückerstattet. Was an der Müllerschen Rabattaktion liegt oder besser gesagt daran, wie die Stadt Neu-Ulm damit umgeht, genauer das Rechnungsprüfungsamt. Das tut, was der Name vorgibt: Es prüft Rechnungen - und eckt dabei mitunter bei den Beschäftigten an.
Bei Müller gibt es seit geraumer Zeit bei jedem Einkauf drei Prozent Nachlass. Der Betrag wird aber nicht sofort an der Kasse abgezogen, der Gutschein kann vielmehr erst beim nächsten Einkauf eingelöst werden. So bindet Müller die Kunden ans Haus. Genau das treibt jetzt die Neu-Ulmer Stadtverwaltung um. Weil auch städtische Mitarbeiter bei Müller einkaufen - dann nicht privat, sondern dienstlich.
In Abstimmung mit der Stadtkämmerei hat der Leiter der Rechnungsprüfung, Wolfgang Gorell, ein paar Regelungen festgelegt, die im Rathaus für Kopfschütteln, ja sogar für Verdruss sorgen: "Für alle städtischen Einkäufe gilt aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel generell, dass diese Rabatte ähnlich wie Skontierungen in Anspruch zu nehmen sind." Was bedeutet, dass die Beschäftigten angewiesen wurden, die drei Prozent sofort vom Betrag abzuziehen. Das Geld, so heißt es, würden sie ja bei einem späteren Einkauf, egal ob wieder dienstlich oder privat, von Müller zurückerstattet bekommen.
10 Euro bezahlen, um im Beispiel zu bleiben, aber nur 9,70 Euro abrechnen dürfen? Das hat einigen die Zornesröte ins Gesicht getrieben. Und so hat die Abteilung Rechnungsprüfung ein paar Rabattgutscheine in ihrem Postfach vorgefunden - nach dem Motto: "Macht damit, was Ihr wollt, aber lasst mich in Ruhe." Prompt gabs aus gegebenem Anlass eine neue Rundmail von Gorell: "Wir bitten, diese Gutscheine in eigener Zuständigkeit zu verwenden und daher im Rechnungsprüfungsamt wieder abzuholen." Weiter heißt es dann wörtlich: "Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir uns in Abstimmung mit der Kämmerei zum Vorschlag einer einheitlichen und einfach zu handhabenden Regelung verpflichtet sahen, um mögliche Scherereien für die Kollegen bereits im Vorfeld zu verhindern."
Genau das ist aber nicht gelungen. Im Gegenteil. Intern wurde unter den Rathausbeschäftigten eine ganz andere Losung ausgegeben: Einfach bei Müller nichts mehr einzukaufen - bis die Rabattaktion abgeschlossen ist oder der Amtsschimmel aufgehört hat zu wiehern.
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Autor: EDWIN RUSCHITZKA | 09.03.2010
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Diese Müllerschen Rabattgutscheine sorgen im Neu-Ulmer Rathaus für einigen Verdruss. Foto: Maria Müssig
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