Polizei: 2011 kein einziger gezielter Schuss auf einen Menschen abgefeuert
Kein Tatort ohne Waffen, kein Krimi ohne Schießerei. Was in Filmen Alltag ist, hat mit der Realität nichts zu tun. 2011 haben Polizisten bundesweit nur 85 Mal geschossen, in der Region nur einmal – in die Luft.
Autor: HANS-ULI MAYER |Erst am vergangenen Wochenende hat im bayerischen Aichach ein Polizeibeamter im Einsatz einen Mann erschossen. Der hatte mit einer Axt einen Nachbarn bedroht und sich anschließend in seiner Wohnung verschanzt. Ein Streifenbeamter wollte den Verdächtigen festnehmen und erschoss ihn dabei. Dieser bislang noch völlig undurchsichtige Fall wirft wieder zahlreiche Fragen nach dem Waffengebrauch von Polizisten auf.
Solche etwa, wie sie auch im Herbst 2000 in Ulm aufgetreten waren, als ebenfalls zwei Streifenbeamte im Wald beim Wiblinger Tannenhof einen Behinderten erschossen haben, der mit einem offenbar täuschend echt aussehenden Spielzeuggewehr eine Passantin erschreckt hatte. Erschrocken hatten sich damals offenbar auch die Polizisten, die sich bedroht fühlten und mehrere Magazine auf den wehrlosen Mann abgefeuert haben.
Nimmt man Kriminalfilme oder den kultigen Tatort im TV zum Maßstab, dann scheinen diese Beispiele exemplarisch für den Alltag in Deutschland zu stehen. Die Realität sieht aber anders aus, wie eine Studie der Deutschen Hochschule der Polizei im westfälischen Münster darstellt. Danach haben Polizeibeamte im vergangenen Jahr auf Verbrecherjagd gerademal 85 Mal von der Waffe Gebrauch gemacht – und zwar in ganz Deutschland. 49 Schüsse davon wurden zur Warnung in die Luft abgegeben, 36 Mal wurde gezielt geschossen, wobei 15 Personen verletzt und sechs getötet wurden.
In der Region Ulm und Neu-Ulm gab es im vergangenen Jahr nur einen einzigen Warnschuss. „Ich würde sagen Null“, reagierte der Sprecher der Neu-Ulmer Polizeiinspektion Jürgen Salzmann spontan auf die Anfrage. Tatsächlich haben weder die Streifen- und Verkehrs- noch die Kriminalpolizei in Neu-Ulm im Einsatz schießen müssen. „Von der Rechtslage her dürften wir das viel öfter. Aber keiner tut das gern“, sagt Salzmann.
Ganz ähnlich sieht das Bild für Ulm und den Alb-Donau-Kreis aus, wo 2011 und 2012 bisher jeweils nur ein Warnschuss abgegeben wurde, um die Flucht von Straftätern nach Verbrechern zu vereiteln. Gezielt wurde auch in Ulm und auf der Alb nicht auf Personen geschossen, weil das nach Aussage des Behördensprechers die „Ultima Ratio“ sei, also das letzte Mittel überhaupt. Reiner Durst: „Wann immer möglich, wird das die Polizei vermeiden.“
Dem Begriff Verbrechen kommt beim Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte dabei eine Schlüsselrolle zu. Denn nur ein vorliegendes Verbrechen, also eine schwere Straftat, rechtfertigt nach den nur in Nuancen unterschiedlichen Landesgesetzen über Befugnisse der Polizei in beiden Bundesländern den Einsatz der Waffe. Einzige Ausnahme: Auch bei Vergehen ist dies den Beamten erlaubt, wenn es klare Anhaltspunkte dafür gibt, dass der verdächtige Täter eine Waffe bei sich hat.
In mehreren Paragrafen ist der Schusswaffengebrauch gegenüber Personen im Detail geregelt. Über allem steht der Grundsatz, Waffen nur dann einzusetzen, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, zum Erfolg zu kommen. Gegen Kinder unter 14 Jahren oder in Menschenmengen darf nicht geschossen werden, es sei denn, es besteht für den Beamten eine Gefahr für Leib und Leben. Dann handelt er nach dem allgemeingültigen Grundsatz der Notwehr und Nothilfe.
Ein Streitpunkt seit vielen Jahren ist der so genannte finale Rettungsschuss. Also ein gezielter Schuss, der „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird“. Auch dies ist für Polizeibeamte nur zulässig, wenn „er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ist. Zu solchen Einsätzen werden in der Regel aber Spezialkräfte zugezogen.






