In Neu-Ulm kaum Freiflächen für Photovoltaik
Neu-Ulm. Entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnlinien gibt es in Neu-Ulm nur wenig Freiflächen für die Photovoltaik. Ermittelt wurden nur 10 Hektar. Die werden jetzt im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Die Gesetzesvorgaben für die Wende hin zum Einsatz von mehr regenerativer Energie sind gemacht und seit Jahresbeginn auch in Kraft gesetzt – was bedeutet: Bis zum Jahr 2020 soll der erneuerbare Anteil an der Stromversorgung insgesamt 35 Prozent betragen, bis zum Jahr 2050 schon 80 Prozent. Einen Teil davon sollen auch freistehende Photovoltaikanlagen liefern. Die Stadt Neu-Ulm hat deshalb untersuchen lassen, welche Flächen überhaupt in Frage kommen. Herausgekommen ist dabei nur ein relativ kleines Gebiet – insgesamt nur etwa zehn Hektar westlich von Holzschwang an der Autobahn A 7 gelegen. Was auch an den Gesetzesvorgaben liegt: Solche freistehenden Anlagen sind nur längs der Autobahnen und der Schienenstrecken erlaubt – und das in einem Korridor von 110 Metern rechts und links der jeweiligen Verkehrsader.
Die Stadt Neu-Ulm hat die Flächen vom Büro für Landschaftsökologie und Planung, Bruns & Stotz aus Schorndorf, untersuchen lassen. Dabei handelt es sich um die Bahnlinie Stuttgart-München, die Bahnstrecke ins Illertal, die Autobahn A 7 und die autobahnähnliche Bundesstraße B 28. Rein rechnerisch stünden dort insgesamt fast 750 Hektar zur Verfügung. Die gesamte Fläche wurde in drei Kategorien eingeteilt – von ungeeignet über bedingt geeignet bis geeignet. Der Löwenanteil mit etwa 550 Hektar (76,9 Prozent) ist nach Angaben der Gutachter ungeeignet – und das aus mehrerlei Gründen: Oft spricht die zu nahe Wohnbebauung dagegen, dann wieder der Wert des Geländes für die Landwirtschaft, aber auch Naturschutzgründe werden aufgeführt, wie zum Beispiel brütende Vögel. Etwa 155 Hektar (21,7 Prozent) sind derzeit nur bedingt geeignet. Jede Genehmigung müsste dort im Einzelfall genauer geprüft werden. Uneingeschränkt geeignet sind nur zehn Hektar (1,4 Prozent) an der A 7 bei Holzschwang. Dabei handelt es sich um vier Parzellen, die jeweils zwischen zwei und drei Hektar groß sind. Diese Grundstücke werden als so genannte „Vorrangflächen für solare Energie“ in den Flächennutzungsplanentwurf bis zum Jahr 2025 eingearbeitet. Sollten sich Investoren finden, die solche Anlagen überhaupt bauen und betreiben wollen, kann ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt werden.
In der CSU, so Christa Wanke, sei über dieses Thema leidenschaftlich diskutiert worden. Die Fraktion stehe insgesamt zur Energiewende, wolle für Photovoltaik aber Grundstücke nur sparsam zur Verfügung stellen. Vorbehalte gibt es aus Sicht der Landwirtschaft, wie aus den Worten ihres Fraktionskollegen und Landwirts Erich Niebling deutlich wurde. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.
Am Ende setzte es im Ausschuss fünf Gegenstimmen.
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Autor: EDWIN RUSCHITZKA | 08.02.2012
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