"Ohne Not die Hand aufgehalten"
Stuttgart/Ulm. Mit 400 000 Euro hat sich der Ex-Betriebsratschef von Iveco schmieren lassen - jetzt wurde er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
"Es war viel zu einfach an das Geld zu kommen." Mit diesem Bekenntnis hat der frühere Betriebsratsvorsitzende von Iveco, Andreas Märkl, gestern vor dem Landgericht Stuttgart seine Schuld im Bestechungsskandal bei dem Ulmer Lkw-Bauer eingestanden. Genutzt hat ihm die späte Einsicht nichts. Die sechste Wirtschaftsstrafkammer hat ihn wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren Haft verurteilt, die aber hauptsächlich wegen seines umfassenden Geständnisses zur Bewährung ausgesetzt sind.
Märkl hat, als es vor Jahren um die Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge ging, die Hand aufgehalten und gegen mehrere Provisionszahlungen von insgesamt rund 400 000 Euro eine bestimmte Versicherungsagentur bevorzugt. Pro abgeschlossenem Vertrag waren ihm 150 Euro zugestanden worden - eine besondere Form der gerade von den Gewerkschaften bekämpften Kopfpauschale.
Märkl war 2007 durch einen Tipp an die Polizei gemeinsam mit einem Handelsvertreter des Versicherungsbüros Magus in Wemdingen aufgeflogen. Als die gesetzlich vorgegebene Neuregelung anstand, hatte das Büro wie andere Versicherungen sein Angebot an Iveco unterbreitet, um die Versicherungen mit den Arbeitnehmern abzuschließen. Märkl hat schnell die Chance gewittert und die verschiedenen Versicherungsvertreter direkt um ein Handgeld gebeten. Dem Vernehmen nach war die Allianz-Gruppe bereit, dem Betriebsrats-Vorsitzenden 50 000 Euro zu bezahlen. Die Magus-Gruppe, hinter der die Nürnberger Versicherung steht, bot mehr: Märkl erhielt zunächst 100 000, später dann noch einmal knapp 300 000 Euro und verpflichtete sich im Gegenzug dazu, der Versicherung den Zuschlag zu geben.
Ein Vorgang, den der Ulmer Staatsanwalt Werner Doster einen "besonders schweren Fall der Bestechlichkeit" nennt. Er sieht in Märkl die Triebfeder der Schmiererei, der "ohne Not die Hand aufgehalten" habe, zumal er in seiner verantwortungsvollen Position als Betriebsratsvorsitzender schon ein gutes Gehalt bezogen habe. Allein für die Provision müssten die Arbeitnehmer bei Iveco nach den Worten des Staatsanwaltes lange arbeiten.
Verteidiger Wolfgang Fischer wollte die Tat seines Mandanten denn auch gar nicht klein reden. Er habe nicht nur seinen Job verloren, sondern auch seinen einstmals guten Ruf. Während Märkl vor Jahren noch als Retter der Arbeitsplätze gefeiert worden sei, werde er heute als "Judas" verhöhnt, der seine "Freunde für schnöden Mammon" verkaufe. Dabei habe er wirtschaftlich niemandem geschadet. Weder seien die Beiträge für die Altersvorsorge der Iveco-Mitarbeiter gestiegen noch habe die Firma einen finanziellen Schaden davon getragen. Im Übrigen habe er all seine illegal bezogenen Gelder von einem Nummernkonto in Liechtenstein freigegeben und zurückbezahlt.
Fischer nahm sich die großen Versicherungen zur Brust und bezeichnete die Vorstandschaft der Nürnberger Gesellschaft als die wahren Rädelsführer. Er beklagte, dass die Verantwortung von oben nach unten geschoben werde und die Männer im Hintergrund straffrei blieben. "Da waren mehr beteiligt. Das gesamte Netz muss durchleuchtet und die großen Spieler im Hintergrund müssen zur Verantwortung gezogen werden." Der Handelsvertreter bekam anderthalb Jahre aufgebrummt - auch zur Bewährung.
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
Autor: HANS-ULI MAYER | 29.07.2010
| Artikel twittern |
|
|
MEISTGELESENE ARTIKEL
Schwein verursacht Unfall auf der B 30
Achstetten Auf der B 30 zwischen Achstetten und Donaustetten hat ein Schwein am Mittwochmorgen einen Unfall verursacht. Das Tier entkam aus einem Viehtransporter, lief auf die Fahrbahn und zwang zwei Autofahrer zu Ausweichmanövern. Ein dritter Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte auf einen der vor ihm fahrenden Wagen.... mehr
Meike Schlecker: "Es ist wirklich bitter"
Ehingen Meike Schlecker stand gestern als Familienvertreterin der Presse Rede und Antwort. Auf ihren Vater ließ sie nichts kommen, räumte aber Fehler ein.... mehr
Innenministerium stoppt Polizeieinsatz im Schlossgarten - Oppositon spricht von Skandal
Stuttgart Chaos um den Baufortschritt bei Stuttgart 21: Das Innenministerium hat den geplanten Polizeieinsatz im Park gestoppt. Die Opposition nennt das einen Eingriff in Polizeiarbeit - die Regierung dementiert.... mehr
Frontal gegen Lkw: 19-Jährige bei Ehingen tödlich verunglückt
Ehingen Eine 19-Jährige ist in Ehingen mit ihrem Auto frontal gegen einen Sattelzug geprallt und gestorben. Die Frau war am Freitag aus zunächst ungeklärter Ursache in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten.... mehr
Feueralarm bei Ikea in Ulm
Ulm Der Einkaufsbummel hat für die Ikea-Besucher am Mittwoch mit einem Schrecken geendet: Im Küchenbereich brach ein Feuer aus, das Möbelhaus wurde umgehend evakuiert.... mehr

ZURÜCK
Kommentare (2)
Keiner Geschädigt?
Wieso ist da angeblich keiner zu Schaden gekommen? das ist doch einfach nicht wahr. Es kommen ALLE zu Schaden. Die Versicherten, wegen überhöhter Beiträge und in der Folge zu niedriger Rente. Selbst völlig unbeteiligte kommen zu Schaden, weil durch die weitere Verbreitung privater Rentenversicherungen die gesetzliche Rente beschädigt und ihrer Basis beraubt wird. Siehe Rechnung und Kommentar hier: http://www.nachdenkseiten.de/?p=3294Zitat:"Je mehr Menschen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung vorsorgen, je höher also die Teilnehmerquote an der Entgeltumwandlung ist, desto geringer steigt als Folge die gesetzliche Rente."
Unsanktionierte Gewerkschaftsschädigung
Mit ihrem rechtswidrigen Schweigen begünstigte die Arbeitnehmerbank des Aufsichtsrates der Iveco Magirus AG den einstigen und heute wegen Bestechlichkeit vorbestraften Betriebsratsvorsitzenden. Zugleich schädigte aber auch insbesondere die dort in der Person des damaligen 1. Bevollmächtigten Braun vertretene IG Metall Ulm dadurch das Unternehmen über alle Maße. Unbeantwortet daher, weshalb deren Ortsverwaltung nicht beantragt, Braun umgehend aus der Gewerkschaft wegen seines grob fahrlässigen Fehlverhaltens auszuschließen.