Legionellen-Herkunft unklar

Ulm.  Die Stadt hat zentrale Aussagen des Gutachtens über die Ursachen der Legionellen-Epidemie Anfang des Jahres in Ulm veröffentlicht. Viele Fragen bleiben unbeantwortet, auch die nach dem Schuldigen.

Die Herkunft der Legionellen in einem Kühlturm des Telekom-Gebäudes in der Olgastraße bleibt rätselhaft. Auch ein vom Gebäudeverwalter Strabag Property and Facility Services in Auftrag gegebenes 135-Seiten-Gutachten, dessen zentrale Ergebnisse die Stadt Ulm gestern veröffentlichte, kann demnach nicht klären, wie die gefährlichen Bakterien Ende vergangenen Jahres in das Kühlwasser gelangen konnten. Zwar kommen Legionellen in geringer Konzentration häufig im Wasser vor. Dies gilt allerdings nicht für den seltenen und als besonders aggressiv geltenden Subtyp "Knoxville", der Anfang des als Verursacher der Legionellen-Infektionen ermittelt und auch im Kühlturm nachgewiesen wurde.

Immerhin führt das von der Ingenieurgruppe RUK in Stuttgart angefertigte Gutachten mehrere stichhaltige Gründe dafür an, wie sich die Legionellen in der Anlage rasant vermehren konnten. Die neue Anlage lief zum Jahreswechsel noch im Probebetrieb, und das offenbar nur sporadisch. Sprich: Sie war tageweise abgeschaltet. Dieser Umstand sowie vergleichsweise milde Temperaturen begünstigten demnach das Bakterienwachstum.

Die Details des Gutachtens und Konsequenzen aus den Feststellungen des Sachverständigen Gerhard Rettenberger sollen jetzt noch weiter ausgewertet werden, unter anderem im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft, sagt Marlies Gildehaus, Sprecherin der Stadt Ulm. Zehn Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung liegen der Staatsanwaltschaft Ulm vor, berichtete deren Sprecher Michael Bischofberger Zudem untersuche die Behörde alle Todesfälle.

Die Anlage auf dem Telekom-Innenhof ist nach wie vor abgeschaltet. Wann sie wieder in Betrieb genommen wird, steht laut Gildehaus noch nicht fest.

Wie berichtet, hatte eine mehrere Tage durch die Stadt ziehende Abluftwolke Anfang Januar die bislang größte Legionellen-Erkrankungswelle in Deutschland und eine der größten weltweit ausgelöst. Fünf Menschen starben an Lungenentzündung, 64 Personen mussten mit schweren Atemwegserkrankungen ins Krankenhaus.

Wie Oberbürgermeister Ivo Gönner ankündigte, sollen die aus dem Ulmer Fall gewonnenen Erkenntnisse nun zur Verbesserung von Vorschriften eingebracht werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das baden-württembergische Umweltministerium seien von der Stadt informiert worden. "Von dort werden die entsprechenden Gremien auf Bundesebene eingeschaltet, um Konsequenzen aus dem bedauerlichen Vorfall zu ziehen."


Kommentare (2)

21.06.2010 07:22 Uhr |   wilfriedsoddemann

Legionellen: tödliche Gefahr aus dem Trinkwasser

Legionellen entstammen immer dem Trinkwasser und sind dort weit verbreitet. Sie vermehren sich in warmem Wasser, sind aber auch im kalten Trinkwasser ansteckend: eine Legionelle reicht für eine Infektion. Über Legionellen wird selten berichtet, weil auch bei schweren und mit dem Tode endenden Lungenentzündungen sehr selten auf den konkreten Erreger untersucht wird. Die CAPNETZ-Studie schätzt für Deutschland 30.000 Legionelleninfektionen und 4.500 Legionellentote jährlich ab. Schon im Wasserwerk müssen die Legionellen herausgefiltert werden.

soddemann-aachen@t-online.de
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12909
http://sites.google.com/site/trinkwasservirenalarm/Trinkwasser-Viren
20.06.2010 13:28 Uhr |   Legionellen-Zorro

Lgeionellen in Ulm - der richtige Gutachter???

Es erscheint schon sehr sonderbar, dass Herr Prof. Rettenberger als ausgewiesener Experte im Bereich der Abfallwirtschaft ein Gutachten zu den tödlichen Legionellenerkrankungen in Ulm ausarbeitete. Aus diesem gutachten werden fehlende Vorschriften angemahnt, das bestehende technische Regelwerk und damit verbundene Tätigkeiten wären nur als Empfehlungen zu werten. An dieser Stelle ist anzumerken, dass Veratwortliche in Unternehmen im Rahmen des seit 1996 novellierten Arbeitsschutzgesetzes den Stand der Technik zur Prävention anwenden müssen, also auch alle DIN-Normen und VDI-Regeln - alles hat rechtsnormenähnlichen Charakter. Für die Opfer und Angehörigen muss die die gutachterliche Unschärfe völlig unbefriedigend sein. Viel Glück vor Gericht!!

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Autor: CHRISTOPH MAYER | 19.06.2010

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