Komplette Volksverwirrung: Viele Unklarheiten vor S-21-Abstimmung am 27. November

Ulm.  Die Volksabstimmung über Stuttgart 21 wirft viele Fragen auf. Nicht nur die Abstimmung selber verunsichert Wahlberechtigte. Auch die inzwischen verteilten Stimmberechtigungen stiften Verwirrung.

Stuttgart 21 – ja oder nein? Das Schicksal des Milliardenprojekts eines Tiefbahnhofes der Bahn in der Landeshauptstadt soll sich am 27. November entscheiden, denn dann ist Volksabstimmung. Weil aber nicht über S 21 abgestimmt wird, sondern darüber, ob das Land einem Kündigungsgesetz folgen soll, stimmt mit Ja, wer gegen S 21 ist und mit Nein, wer dafür ist.

Doch auch schon Wochen vor dem Wahltag herrschen Irritation und Verwirrung unter den Abstimmungsberechtigten. So traf der Ulmer Abstimmungsleiter Stefan Maier unlängst auf einen verunsicherten Ulmer. Der gute Mann bat in seinem noch gar nicht eingerichteten Wahllokal um einen Stimmzettel, der ihm natürlich nicht ausgehändigt wurde. Er war dem Irrtum erlegen, die Stimmbenachrichtigung fordere ihn auf, seinen Stimmzettel im Stimmlokal abzuholen.

Maier vermutet, ein Grund für viele Verunsicherungen bestehe darin, dass es sich bei dieser Wahl um eine Volksabstimmung handelt. Deswegen wird durchweg der Begriff „Stimm-“ verwendet und nicht „Wahl-“: Als da beispielsweise wären Stimmberechtigte (nicht Wahlberechtigte), Stimmbezirke (nicht Wahlbezirke) oder Briefabstimmung (nicht Briefwahl).

Dieser „Stimm-Terminus“ ruft Unstimmigkeiten hervor und verursacht allgemeine Verunsicherungen, die auch gegenüber unserer Redaktion geäußert werden. Ausgelöst hat diese Unklarheiten die Stimmbenachrichtigung, die inzwischen alle stimmberechtigten Ulmer erhalten haben (wer keine hat, sollte sich mit dem Wahlamt am Kornhausplatz 4 in Verbindung setzen, Tel. 161 33 72 oder -73). In dieser Benachrichtigung ist die Rede von einem Stimmschein, der wiederum verwechselt wird mit dem Stimmzettel. Maier löst dieses Stimmengewirr auf:

Die Stimmbenachrichtigung ist nichts anderes als bei normalen Wahlen die Wahlbenachrichtigung. Weil wegen der Kürze der Zeit sich die Vorbereitungen drängen und viele Unterlagen mit heißer Nadel hatten gestrickt werden müssen, konnten die Stimmbenachrichtigungen nicht im üblichen Postkartenformat angefertigt werden; um so weniger, als auf der Rückseite das Kündigungsgesetz abgedruckt ist, über das abgestimmt wird. Die Stimmbenachrichtigung dient am Wahltag als Ausweis (dazu sollte im Wahllokal außerdem der Personalausweis bereit gehalten werden); außerdem können mit der Stimmbenachrichtigung Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden.

Stimmschein: Ist nicht der Stimmzettel. Vielmehr erklären durch ihn – eidesstattlich – per Unterschrift alle Brief-Abstimmenden, dass sie den jeweiligen Stimmzettel auch tatsächlich persönlich gekennzeichnet haben.

Stimmzettel: Auf ihm kennzeichnet der Abstimmende per Kreuz, ob er als Gegner von S 21 dafür ist, dass die Landesregierung „die Kündigungsrechte bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 ausübt“. In diesem Fall kreuzt er „Ja“ an. Ist er als Befürworter von S 21 dagegen, dass das Kündigungsgesetz angewendet wird, stimmt er mit „Nein“.

Den Briefwahl-Unterlagen, bereits 4200 mal angefordert, ist ein Wegweiser für Briefabstimmende beigefügt. Maier erklärt die einzelnen Schritte:

  • Stimmzettel ausfüllen;
  • Stimmzettel in beigefügten blauen Umschlag stecken;
  • Stimmschein unterschreiben und dadurch bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist;
  • blauen Umschlag mit dem gekennzeichneten Stimmzettel ebenso in den ans Wahlamt adressierten roten Umschlag stecken wie den unterschriebenen Stimmschein.

Und dann nicht vergessen: den roten Umschlag wegschicken.

Info Wahlberechtigt sind am 27. November alle an diesem Tag 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.


Kommentare (38)

10.11.2011 17:57 Uhr |   Hans König

Da es in Richtung Weihnachten geht, kommt auch Opa Hopfenzitz

und erzählt Geschichten aus der guten alten Zeit, als es noch keine S-Bahn gab.

Leider zeigt er, wie man auch schon bei der Schlichtung beobachten konnte, schon erhebliche Ausfallerscheinungen.
10.11.2011 23:47 Uhr |   Rainer T. Müller

Ausfallerscheinungen?

Wer hier ständig AUSFÄLLIG wird, ist doch allseits bekannt. Das beste Beispiel ist Ihr obiger Beitrag.
10.11.2011 17:47 Uhr |   Maria  Peters

fundierte Informationen gibt es am Mittwoch 16.11.2011

Beginn: 19.00 Uhr
Ort: DGB-Haus, Weinhof 23, 89073 Ulm

Egon Hopfenzitz
(* 1929 in Schwäbisch Gmünd) ist Bundesbahn-Oberrat a.D. und war von 1981 bis zu seiner Pensionierung 1994
Leiter des Stuttgarter Hauptbahnhofs.

Von 46 Dienstjahren bei der Bahn war er 20 Jahre im Stuttgarter Hauptbahnhof tätig.
Als Praktiker hält er überhaupt nichts von dem geplanten unterirdischen Bahnhof S21!

Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Egon Hopfenzitz seit 1965 Kirchengemeinderat der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart. Mitautor bei »Der Dom St. Martin zu Rottenburg in Geschichte und Gegenwart«.

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Autor: HANS-ULI THIERER | 08.11.2011

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