Keine Abschiebung: Tunesier darf in Neu-Ulm bleiben

Neu-Ulm.  Im vergangenen Juli sollte Abderrahman Fredj aus Neu-Ulm abgeschoben werden - der Tunesier hatte nach 36 Jahren vergessen, seine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen. Jetzt darf er bleiben.

Der Fall Abderrahman Fredj hatte im Sommer die Öffentlichkeit bewegt: Der damals 59-jährige Tunesier, der seit 1973 im Raum Ulm lebt und bis 2006 bei Kässbohrer und Evobus arbeitete, war von der Polizei festgenommen worden und wäre um ein Haar nach Tunesien abgeschoben worden - obwohl er dort keine Angehörigen mehr hat. Der bis dahin unbescholtene Mann hatte seine befristete Aufenthaltserlaubnis trotz mehrfacher Mahnungen nicht verlängern lassen und so die deutsche Verwaltungsmaschinerie herausgefordert.

Die für Schwörmontag vorgesehene Abschiebung wurde in letzter Minute ausgesetzt, nachdem Ex-Arbeitskollegen Alarm geschlagen hatten und der ehemalige Ulmer SPD-Landtagsabgeordnete Eberhard Lorenz eine Petition an den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags eingereicht hatte. Seither war Fredj "geduldet".

Jetzt bekommt der Tunesier eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung. "Wenn er sich in diesem Zeitraum nichts zu schulden kommen lässt, wird sie in eine unbefristete umgewandelt", sagt Jochen Grotz, Leiter der Ausländerbehörde im Neu-Ulmer Landratsamt. Grund ist eine Änderung im Ausländerrecht. Bis 2005 wurden unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen nur erteilt, wenn der Antragsteller entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen konnte - was bei Fredj nicht der Fall war. Seit der Novellierung des Rechts sei dies aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben, die Ausländerbehörde habe mehr Spielraum, sagt Grotz.

Die Bleibe-Entscheidung geht nicht auf Intervention des Petitionsausschusses beziehungsweise des bayerischen Innenministeriums zurück, dort hat man an sich mit dem Fall noch gar nicht befasst. Das Landratsamt Neu-Ulm hat die Aufenthaltserlaubnis erteilt, nachdem ein ärztliches Gutachten zu dem Schluss gekommen ist, dass Fredj nicht in der Lage ist (und offenbar nie war), seinen Alltag eigenständig zu bestreiten. Zudem hatte Eberhard Lorenz bei Landrat Erich Josef Geßner persönlich vorgesprochen und auf das tragische Schicksal des Mannes aufmerksam gemacht.

Seit Juli kümmert sich Lorenz um Fredj, er ist mittlerweile auch von Amts wegen zu dessen Betreuer bestimmt worden. Dass der Tunesier in den vergangenen drei Jahren nicht auf Aufforderungen des Landratsamts reagiert habe, sei keine Böswilligkeit gewesen, sagt er. "Der Mann ist Analphabet und kann mit Schriftstücken nichts anfangen." So lange Fredj bei Evobus arbeitete, hatten sich Kollegen um den alleinstehenden Mann gekümmert und ihn auch bei Amtsgängen unterstützt. Nachdem er 2006 arbeitslos wurde, sei er jedoch zunehmend in die Isolation geraten.


Kommentare (2)

25.11.2009 09:05 Uhr |   unbekannt

Schon faszinierend...

wieviel braunes Gebrabbeln hier neuerdings vom Stapel gelassen wird. Für wen ist so ein Präzedenzfall tödlich ? Den deutschen Durchschnittsarbeitslosen ? Der seinen Hintern nicht aus der Couch bekommt und sich zu schade zum Arbeiten ist ?
Bei solchen Statements fragt man sich, wieviel IQ denn der geneigte Schreiberling besitzt, ob soviel Menschen- und vor allem Ausländerfeindlichkeit.
25.11.2009 07:38 Uhr |   Chessie

Glück gehabt ??? Gesetze wieder ausgehebelt !!

und schon haben wir 1 Person mehr , die bis zum 89.Geburtstag von uns liebevoll versorgt werden müssen

Es sind GASTARBEITER gewesen ( haben wir NUR solche Arbeiter mit IQ 65, die nach 36 Jahren kein Wort Deutsch können , geholt???)

Gastarbeiter , die auch wieder gehen sollten .. Für ihre Arbeit wurden sie 100 mal besser bezahlt als in ihrem land !!

Laut einer Studie RTL kostet eine Person bis zum 50. um die 495.000

http://www.rtl.de/extra/extra_991649.php


Das Schaffen solcher Präzedenz fälle ist TÖDLICH .. Gesetze sind nur noch das Kloopapier wet

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