KOMMENTAR · ABSCHIEBUNG: Spätes Schuldeingeständnis
Eiskalt agierte das Landratsamt Neu-Ulm im Sommer. Die dortige Ausländerbehörde wollte den bis dahin völlig unbescholtenen tunesischen Arbeiter Abderrahman Fredj nach 36 Jahren fix und geräuschlos abschieben lassen, nur, weil der Mann seine Aufenthaltsgenehmigung nicht hatte verlängern lassen. Erst als der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags informiert wurde, konnte Fredj auf Gnade hoffen.
Jetzt hat das Landratsamt ihm eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt - und das, bevor sich der Petitionsausschuss der Sache überhaupt angenommen hat. Das kommt einem späten Schuldeingeständnis gleich. Denn Fakt ist: Die Ausländerbehörde hat nicht nur die Rechtsaufsicht über ihr Klientel, sie hat auch eine Fürsorgepflicht. Dass ein Mann wie Fredj über Jahrzehnte brav seiner Arbeit nachging, aber nicht in der Lage war, einfachste Schriftstücke zu begreifen oder Amtsgänge zu erledigen, hätte einem der Beamten doch irgendwann auffallen und zu wie auch immer gearteten Hilfsangeboten veranlassen müssen. Doch die Behörde sah in Fredj wohl keinen Menschen, sondern nur eine Nummer.
Der Mann hat Glück gehabt. Wären seine Ex-Kollegen nicht an die Öffentlichkeit gegangen, hätte ein prominenter Fürsprecher wie Eberhard Lorenz nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt, dann wäre Fredj mit Sicherheit abgeschoben worden. Das ist ein Unding. Und hoffentlich ein Einzelfall. CHRISTOPH MAYER
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24.11.2009
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